Ausfuhrkontrolle
Aktuelles
30.07.2010
Verordnung 681 / 2010 der Kommission vom 29.07.2010 (Al-Qaida)
(pdf 706 KByte)
Aktualisierung der Namensliste Anhang I
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30.07.2010
Allgemeine Genehmigung Nr. 19 (Geländegängige Fahrzeuge)
(pdf 48 KByte)
Aus Gründen der Klarstellung des Kreises der zugelassenen Bestimmungsziele erfolgte folgende Ergänzung: Zu den begünstigten Bestimmungszielen des Abschnitts II Nummer 5.4 gehören nunmehr auch die Botschaften und sonstige Dienststellen von Australien, Japan, Neuseeland und der Schweiz
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30.07.2010
Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Verbringung)
(pdf 40 KByte)
Aus Gründen der Klarstellung des Kreises der zugelassenen Güter wird im Abschnitt II Ziff. 4.1 auf das Erfordernis der Identität zwischen dem Empfänger im Wirtschaftsgebiet und den ursprünglichen Verbringer verzichtet
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30.07.2010
Allgemeine Genehmigung Nr. 9 (Graphite)
(pdf 42 KByte)
Verlängerung bis 31. März 2011 ohne inhaltliche Änderungen
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30.07.2010
Beschluss 2010 / 414 / GASP des Rates vom 26.07.2010
(pdf 701 KByte)
zur Änderung des Beschlusses 2010/127/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Eritrea
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30.07.2010
Verordnung 667 / 2010 vom 26.07.2010
(pdf 767 KByte)
über bestimmte restriktive Maßnahmen gegen Eritrea
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30.07.2010
Verordnung 663 / 2010 der Kommission vom 23. Juli 2010 (Al Qaida)
(pdf 706 KByte)
Änderung der Namenslisten (Anhang I)
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30.07.2010
Eritrea
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28.07.2010
Iran
Aktuelle Information: weitere Sanktionsmaßnahmen gegen Iran in Kraft getreten:
Der Rat der Europäischen Union hat am 26. Juli 2010 mit dem Beschluss 2010/413/GASP weitere Sanktionen gegen Iran beschlossen. Der Beschluss ist am Tag der Annahme in Kraft getreten .Er hebt den bisherigen Gemeinsamen Standpunkt 2007/140/GASP auf.
Dieser Beschluss beinhaltet insbesondere eine Ausweitung der Güterverbotslisten (Artikel 1). Vorgesehen ist unter anderem ein Verbot für sonstige Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-use-Verordnung) aufgeführt und die nicht von dem Verbot erfasst werden, mit Ausnahme der Kategorie 5 – Teil 1 und Kategorie 5 – Teil 2 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates. Neu ist auch die Aufnahme eines Verbotes für Güter zur internen Repression.
Des Weiteren regelt dieser Beschluss Verbote im Energiebereich (Artikel 4) sowie Genehmigungspflichten und weitere nachträgliche Meldepflichten für Finanztransaktionen (Artikel 10).
Dieser Beschluss bindet rechtlich nur die EU Mitgliedstaaten und bedarf daher um unmittelbare Wirkung zu entfalten der Umsetzung in eine EU-Verordnung, die derzeit vorbereitet wird.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 668/2010 vom 26. Juli 2010, die unmittelbar gilt, wurde der Anhang V, der Personen, Organisationen und Einrichtungen enthält, gegen die Finanzsanktionen gelten, erweitert. Diese Verordnung ist am 27. Juli 2010 in Kraft getreten.
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27.07.2010
Verordnung (EU) Nr. 668/2010 des Rates vom 26. Juli 2010 (Iran)
(pdf 823 KByte)
Aktualisierung des Anhang V, von Personen und Organisationen, deren Geld eingefroren ist und gegen die ein Bereitstellungsverbot gilt
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27.07.2010
Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 (Iran)
(pdf 1 MByte)
u.a. Ausweitung der Güterverbote (z. B. Dual-use Güter, Güter zur internen Repression), Verbote im Energiebereich, Genehmigungspflichten und Meldepflichten für Finanztransaktionen
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27.07.2010
Verordnung 532 / 2010 vom 18. Juni 2010 zur Änderung der Verordnung 423 / 2007 (Iran)
(pdf 724 KByte)
Aktualisierung des Anhangs IV von Personen und Organisationen, deren Geld eingefroren ist und gegen die ein Bereitstellungsverbot gilt
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26.07.2010
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 610/2010 des Rates vom 12. Juli 2010
(pdf 719 KByte)
Aktualisierung des Namensanhanges
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26.07.2010
Gemeinsamer Standpunkt 2010/386/GASP des Rates vom 12. Juli 2010 (Terrorismus, sonstige)
(pdf 720 KByte)
Änderung des Namensanhangs
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21.07.2010
Exportkontrolle Aktuell – Ausgabe Juli (07/2010)
(pdf 99 KByte)
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14.07.2010
Allgemeine Genehmigungen (AGG)
Aktuelle Information: Die Bekanntmachung der Änderung und Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 9, Nr. 19 und Nr. 24 wird am 20. Juli 2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Änderungen sind die Verlängerung der Gültigkeit der Allgemeinen Genehmigung Nr. 9 bis zum 31. März 2011. Der Anwendungsbereich der Allgemeinen Genehmigung Nr. 19 umfasst nun auch Ausfuhren an die Botschaften von Australien, Japan, Neuseeland und der Schweiz. Bei der Allgemeinen Genehmigung Nr. 24 entfällt das Erfordernis der Rückverbringung an den ursprünglichen Empfänger.
Alle Änderungen treten zum 01. August 2010 in Kraft.
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06.07.2010
Verordnung 493 / 2010 vom 7. Juni 2010 (Liberia)
(pdf 708 KByte)
Ausweitung des Verbots Technischer Unterstützung
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01.07.2010
Verordnung 567 / 2010 des Rates vom 29. Juni 2010 (Nordkorea)
(pdf 808 KByte)
Neufassung des Güterverbotsanhang Ia sowie Ergänzungen einzelner Güterpositionen, etwa für bestimmte Verbrennungsmotoren und Lastkraftwagen
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29.06.2010
Verordnung 556 / 2010 des Rates vom 24. Juni 2010 betreffend das Mandat des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien ( ICTY )
(pdf 728 KByte)
Anpassung des Anhangs der zuständigen Behörden sowie des Zuständigkeitsbereichs der Union
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28.06.2010
Verordnung 555 / 2010 des Rates vom 24. Juni 2010 (Libanon)
(pdf 727 KByte)
Anpassung des Anhangs der zuständigen Behörden sowie des Zuständigkeitsbereichs der Union
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