Allgemeine Genehmigungen
Allgemeine Genehmigungen haben die gleichen Wirkungen wie alle anderen Ausfuhrgenehmigungen, müssen aber nicht beantragt werden. Allgemeine Genehmigungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und haben zur Folge, dass automatisch alle Ausfuhren genehmigt sind, die die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung erfüllen. Die Beantragung einer Einzelgenehmigung ist nicht erforderlich.
Allerdings ist die Inanspruchnahme der Allgemeinen Genehmigungen dem BAFA vor der ersten Ausfuhr oder innerhalb von 30 Tagen danach anzuzeigen (lediglich bei der Allgemeinen Genehmigung Nr. 18 entfällt eine derartige Registrierungspflicht). Nachfolgend können Sie diese Anmeldung vornehmen. Weitere Informationen zu den Allgemeinen Genehmigungen finden Sie unter dem Stichwort „Verfahrenserleichterungen“.
Anmeldung zur Allgemeinen Genehmigung (AGG)
Mit dem Formular „Registrierung / Anmeldung zu Allgemeingenehmigungen (AGG) “ haben Sie die Möglichkeit sich online zu einem AGG-Verfahren anzumelden. Die AGG kann anschließend sofort verwendet werden. Eine Einreichung in schriftlicher Form ist nicht notwendig.
AGG Meldeformular M1
Mit dem „AGG Meldeformular M1“ haben Sie die Möglichkeit bis zu 10 M1 Meldungen für die Allgemeine Genehmigung Nr. 9, 19 oder EU001 gleichzeitig zu erstellen. Sie können im Falle der EU001 und AG19 das Formular mehrfach aufrufen und soviel Meldungen wie Sie benötigen an das BAFA übertragen. Die Höchstgrenze von 30 M1 Meldungen pro Halbjahr entfällt bei der Verwendung dieses Service für die vorgenannten zwei Verfahren.
Nach erfolgreicher Übertragung der Meldedaten an das BAFA (auch eine Nullmeldung ist möglich), erhalten Sie das M1 Meldeformular bzw. die Nullmeldung in Form eines PDF-Dokuments angezeigt. Bitte speichern Sie dieses PDF-Formular als Beleg für die Abgabe der Meldung. Sie müssen das Formular / die Formulare nur im Falle einer Nullmeldung unterschrieben beim BAFA einreichen!
Das bisher angebotene PDF-Formular zum Ausfüllen der Meldedaten wird seit der Einführung der neuen Technik nicht mehr angeboten.
ELAN-Webservice
Mit dem ELAN-Webservice erhalten interessierte Firmen die Möglichkeit die Meldedaten für die Verfahren EU001 und AG19 mittels einer Schnittstelle (SOAP) unmittelbar aus der eigenen IT-Umgebung an das BAFA zu übertragen. Diese Technik soll künftig die jetzt noch übliche Meldung mittels Diskette ablösen.
Informationen zur SOAP Anbindung und den in dem Formular verwendeten Feldnamen erhält man nach dem einloggen mit einem Klick auf „allgemeine Hilfe“.
Grundlegende Hinweise zur Verwendung der Schnittstelle finden Sie auch unter dem Punkt „ELAN-Webservice“ in der Menüleiste.
Formular und Anmeldung
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AGG Meldeformular M1
https://elan5.bafa.bund.de/elan/frontend/index.php?id=agg&locale=de
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Registrierung / Anmeldung zur Allgemeinen Genehmigung (AGG)
https://elan5.bafa.bund.de/elan/frontend/index.php?id=agg_anm&locale=de
