Allgemeine Genehmigungen
Allgemeine Genehmigungen (AGG) werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und haben zur Folge, dass automatisch alle Ausfuhren genehmigt sind, die die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung erfüllen. Die Beantragung einer Einzelgenehmigung ist nicht erforderlich. Allerdings ist die Inanspruchnahme der Allgemeinen Genehmigungen dem BAFA vor der ersten Ausfuhr oder innerhalb von 30 Tagen danach anzuzeigen (lediglich bei der Allgemeinen Genehmigung Nummer 18 entfällt eine derartige Registrierungspflicht). Nachfolgend finden Sie Anweisungen wie die Anmeldung vorzunehmen ist.
Weitere Informationen zu den Allgemeinen Genehmigungen finden Sie unter dem Stichwort „Verfahrenserleichterungen“.
Wichtiger Hinweis: In der Zeit zwischen dem 21.12.2011 und dem 2.1.2012 ist es, wegen der Systemumstellung nicht möglich, sich zu einem AGG-Verfahren zu registrieren oder Meldungen abzugeben.
Anmeldung zur Allgemeinen Genehmigung (AGG)
Die Anmeldung zu einer Allgemeinen Genehmigung erfolgt „online“ mittels des ELAN-K2 Systems. Wenn Sie für das ELAN-K2 System noch keinen Zugang haben, müssen Sie sich zunächst für dieses System registrieren. Informationen erhalten Sie unter dem Stichpunkt »Antragstellung« → »ELAN-K2 Informationen«. Dort finden Sie auch den Link zum „Login und Registrierung ELAN-K2“.
Wenn Sie das ELAN-K2 System dann geöffnet haben, können Sie sich unter dem Punkt „Allgemeine Genehmigungen“ mit einem Klick auf die Schaltfläche „Für AGG anmelden“ zu einer Allgemeinen Genehmigung anmelden. Eine Einreichung in schriftlicher Form ist nicht mehr notwendig.
Abgabe von Meldungen zu Allgemeinen Genehmigungen
Die Meldungen zu Allgemeinen Genehmigungen mit Meldeauflage (z. B. EU001) können Sie mittels ELAN-K2 unter dem Punkt „Allgemeine Genehmigungen“ auf zweierlei Wegen vornehmen.
- Durch einem Klick auf die Schaltfläche „neue AGG Meldung“ haben Sie die Möglichkeit meldepflichtige Lieferungen direkt online im ELAN-K2 Portal zu erfassen. Für die Abgabe einer Nullmeldung verwenden Sie bitte die Schaltfläche „neue Nullmeldung“.
- Darüber hinaus können die Meldedaten mittels Upload einer XML Datei vorgenommen werden. Verwenden Sie in diesem Fall die Schaltfläche „AGG als XML hochladen“.
Diese Möglichkeit dürfte besonders für die Firmen interessant sein, die ihre Meldung in der Vergangenheit per Diskette bzw. CD-ROM abgeben haben. Nähere Informationen zur formgerechten Erstellung der XML Datei finden Sie auf der BAFA-Homepage www.ausfuhrkontrolle.info unter dem Stichwort „Antragstellung“ → „Meldungsschnittstelle“.
Die zur Einreichung notwendige neue Vorgangsnummer finden Sie im ELAN-K2 System unter dem Punkt „Allgemeine Genehmigungen“. Bitte beachten Sie auch, dass sich die hinterlegten Werte (z. B. Liste der Länder bzw. Ausfuhrlistenpositionen) ändern können und regelmäßig angepasst werden müssen.
Abschaltung des ELAN (alt) Systems
Die Möglichkeit Meldungen zu Allgemeinen Genehmigungen mittels des alten ELAN Systems abzugeben, ist zum Jahresende 2011 entfallen. Gleichzeitig, wurde jedoch die Möglichkeit geschaffen, die Meldungen mit dem neuen, komfortableren ELAN-K2 System einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie das neue System aus rechtlichen Gründen erst nach einer Registrierung nutzen können. Die Registrierungsdaten des alten Systems werden nicht übernommen!
Wegfall der Diskettenmeldung
Ebenfalls zum Jahresende 2011 entfällt die Möglichkeit, die Meldungen zu Allgemeinen Genehmigungen per Diskette oder CD-ROM einzureichen. Ab diesem Zeitpunkt nimmt das BAFA elektronische Meldungen nur noch in Form einer Uploaddatei nach einer vorgegebenen XML Struktur an. Informationen zum Erstellen der Uploaddatei entnehmen Sie bitte dem Punkt Meldungsschnittstelle. Bitte beachten Sie, dass die XML Struktur vom BAFA an neue gesetzliche Regelungen angepasst werden kann.
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Login und Registrierung ELAN-K2
https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/ausfuhr
