Antragsformular Anti-Folter-VO
Mit der Einzelgenehmigung wird die Vornahme einer Ausfuhr / Einfuhr genehmigt. Die Genehmigung erfolgt auftrags- und empfängerbezogen und muss somit für jedes eigenständige Ausfuhr- / Einfuhrvorhaben erneut beantragt werden. Weitere Genehmigungsarten bestehen für die Anti-Folter-VO nicht.
Weitere Informationen zur Anti-Folter-VO finden Sie unter dem Stichwort „Vorschriften“.
- Ausfüllanleitung EG-VO 1236/2005 (pdf 34 KByte)
- Formular EG-VO 1236/2005
(pdf 386 KByte)
Antragsformular
