ELAN-K2 FAQ
Fragen zur Registrierung / Anmeldung
Ich wurde als neuer Benutzer freigeschaltet bzw. von meinem Mandant-Administrator neu angelegt, kann mich aber nicht anmelden.
Beachten Sie bitte, dass die Benutzerkennung aus dem Firmenpräfix und der persönlichen Kennung besteht, z.B. präfix.kennung. Präfix und Kennung sind durch einen Punkt zu trennen. Buchstaben in diesem Feld sind immer klein zu schreiben. Auch muss der Sicherheitscode präzise eingegeben werden.
Übrigens: der Sicherheitscode besteht immer aus 5 Zeichen (Kleinbuchstaben oder Zahlen).
Möglicherweise fehlen Ihnen auch notwendige Zugriffsrechte. Um sich anzumelden und Anträge stellen zu können, benötigen Sie mindestens die Rolle „Login“ und „Ausfuhr-Benutzer“. Bitte wenden Sie sich zur Prüfung an den Mandant-Administrator ihrer Firma.
Für den Fall, dass Sie der Mandant-Administrator sind, wenden Sie sich ggf. an das BAFA (Telefonhotline: 06196-908-613).
Meine Firma ist bereits im „alten“ ELAN System registriert. Muss ich mich beim neuen Online-Portal ELAN-K2 neu registrieren?
Ja, Sie müssen sich aus rechtlichen Gründen für das ELAN-K2 System neu registrieren. Eine automatische Übertragung Ihrer Benutzerkennung erfolgt nicht. Den Link zum „Login und Registrierung ELAN-K2“ finden Sie auf der Startseite der BAFA Homepage www.ausfuhrkontrolle.info unter dem Stichpunkt „Elektronische Formulare“.
Ist mein Zugang zum ELAN-K2 Online-Portal gesperrt, wenn ich 3 mal hintereinander meine Benutzerkennung und/oder Passwort fehlerhaft eingegeben habe?
Nein, Ihr Zugang zum Online-Portal wird nicht gesperrt. Bitte wenden Sie sich bei Problemen mit dem Zugang zunächst an Ihren Mandant-Administrator. Für den Fall, dass Sie der Mandant-Administrator sind, wenden Sie sich bitte an das BAFA (Telefonhotline: 06196-908 613).
Ich habe mein Passwort vergessen. Wo bekomme ich ein neues Passwort her?
Bitte wenden Sie sich an Ihren Mandant-Administrator. Er ist für die Benutzerpflege und somit für die Vergabe eines neuen Passwortes zuständig.
Ich kann den Sicherheitscode nicht lesen. Kann ich den umgehen?
Nein, Sie können den Sicherheitscode nicht umgehen, da er ein wichtiges Element für den sicheren Zugang zu dem Online-Portal darstellt. Wenn der Sicherheitscode einmal nicht gut lesbar ist, können Sie durch einen Klick auf das Bild des Sicherheitscodes einen neuen laden. Diesen Vorgang können Sie beliebig oft wiederholen. Übrigens: der Sicherheitscode besteht immer aus 5 Zeichen (Kleinbuchstaben oder Zahlen).Wie kann sich ein weiterer Benutzer registrieren?
Weitere Benutzer müssen nicht wie im alten ELAN System vom BAFA freigegeben werden. Der Mandant- und der Benutzer-Administrator haben das Recht beliebig viele Benutzer selbst anzulegen.
Klicken Sie nach dem Login zunächst im linken Menübereich auf "Benutzer", danach können Sie durch einen Klick auf "Neu" einen weiteren Benutzer anlegen. Nach der Anlage des neuen Benutzers müssen Sie diesem noch die Rollen "Login“ und „Ausfuhr-Benutzer" zuweisen. Optional können Sie auch die Rolle „Benutzer-Administration“ vergeben. Dadurch erhält der neue Benutzer das Recht, selbst weitere Benutzer anzulegen.
Ich bin als Dienstleister für mehrere Firmen tätig und stelle im Namen dieser Firmen Ausfuhranträge. Muss ich mich dann auch mehrfach registrieren?
Nein, Sie müssen sich nur einmal registrieren. Nach der Freigabe der Registrierung müssen Sie den Firmen, für die Sie tätig sind Ihre Benutzerkennung (Präfix und Kennung) mitteilen. Mit dieser Information kann Sie Ihr Auftraggeber als externer Vertreter freigeben.
Wie wird die Sicherheit des ELAN-K2 Systems gewährleistet?
Bei der Entwicklung des Systems wurde ein besonderer Wert auf die Sicherheit der vertraulichen Daten gelegt. So entspricht das Online-Portal den derzeitigen Sicherheitsstandards und wird regelmäßig durch das BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik überprüft. Alle Daten von und zum ELAN-K2 System werden verschlüsselt übertragen. Ihr Browser bietet Ihnen dazu z. B. das Verschlüsselungsverfahren SSL, das eine verschlüsselte Netzverbindung zwischen Server und Browser ermöglicht. Dieses gewährleistet, dass Daten während der Übertragung nicht gelesen oder manipuliert werden können und stellt die Identität der Internetseite sicher. Die Verschlüsselung bei der Übertragung der Daten ist je nach verwendetem Browser unterschiedlich; z. B. Mozilla Firefox = AES-256 256 bit oder Internet Explorer = 128 bit SSL und entspricht dem internationalen Standard. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie z. B. an dem „Vorhängeschloss“ in der Statuszeile Ihres Browsers.
Darüber hinaus können Sie in den Grundeinstellungen der Mandantendaten mit Hilfe des „gesicherten IP-Bereiches“ den IP-Bereich einschränken, über den Sie und weitere Benutzer Zugang zum Online-Portal haben. Ein Login außerhalb des definierten IP-Bereiches ist dann nicht mehr möglich. Beim Login muss man neben der Benutzerkennung und dem Passwort zusätzlich noch einen Sicherheitscode eingeben. Da dieser Sicherheitscode von einem Computer nicht gelesen werden kann, werden automatisierte Anmeldeversuche und das Erraten von Passwörtern verhindert.
Welche Browser werden von Elan-K2 unterstützt ?
Bei der Vielfalt der auf dem Markt befindlichen Browser ist es leider heutzutage nicht mehr möglich, eine Kompatibilität aller Browser und deren Versionen zu garantieren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat sich daher auf die am weit verbreitesten Browser konzentriert.
Die folgenden Browser werden von Elan-K2 technisch unterstützt, wobei aber Abweichungen in den Darstellungen zwischen den verschiedenen Browsern nicht vermeidbar sind.
- Mozilla Firefox Version 3.6.x (präferiert 3.6.17), Version 4.0.1
- Microsoft Internet Explorer Version 7 und Version 8
Version 6 wird nicht unterstützt
Version 7 wird unterstützt, kann aber in seltenen Fehler zu massiven(!) Antwortszeit-Problemen führen. Bitte führen Sie in diesem Fall einen Upgrade auf die Version 8 durch. - Google Chrome 4.1
- Opera 11
- Safari 5 (Unseres Wissens bestehen keine wesentlichen funktionalen Probleme mit dem Safari, allerdings wurden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle keine umfangreichen Kompatibilitätstests durchgeführt.)
Prinzipiell empfehlen wir aus Sicht der Sicherheit, immer die aktuellen Versionen der etablierten Browserhersteller zu verwenden. Sollten Sie dabei auf Probleme mit Elan-K2 stoßen, bitten wir Sie, sich mit unserer Hotline (+49 (0)6196 908-613) in Verbindung zu setzen.
(Stand: April 2011)
Fragen zur Anwendung
Kann ich nach der Registrierung im neuen ELAN-K2 weiterhin Anträge im alten ELAN stellen?
Sie können im alten ELAN auch weiterhin Anträge stellen, jedoch nur noch für die Vorgangsarten, die noch nicht von ELAN-K2 abgedeckt werden. Dies sind zur Zeit der Antrag auf Internationale Einfuhrbescheinigung, die Wareneingangsbescheinigung, Anmeldung und Meldungen im Zusammenhang mit „Allgemeinen Genehmigungen“ und Meldungen zu Komplementärgenehmigungen.
Ich bin als Dienstleister für mehrere Firmen tätig und stelle im Namen dieser Firmen Ausfuhranträge. Muss ich mich dann auch mehrfach registrieren?
Nein, Sie müssen sich nur einmal registrieren. Nach der Freigabe der Registrierung müssen den Firmen, für die Sie tätig sind Ihre Benutzerkennung (Präfix und Kennung) mitteilen. Mit dieser Information kann Sie Ihr Auftraggeber als externer Vertreter freigeben.
Ich muss bei jeder Antragstellung immer wieder die gleichen Güter bzw. den gleichen Empfänger erfassen. Gibt es eine Möglichkeit den Arbeitsaufwand zu minimieren?
Das ELAN-K2 System bietet die Möglichkeit Vorgangsvorlagen zu erstellen (Menüpunkt "Neue Vorgänge"). Diese können von allen Nutzern Ihrer Firma beliebig oft verwendet werden. Erfassen Sie hierzu einen Vorgang mit allen für die Vorlage notwendigen Daten und klicken dann auf den Schritt „Einreichen“. Zum Speichern der Vorlage klicken Sie nun auf die Schaltfläche „Als Vorlage speichern“.
Wie kann ich einen eingereichten Antrag ausdrucken?
Rufen Sie unter dem Punkt Vorgänge die Details des Vorgangs auf und klicken auf "Herunterladen" des Antrags. Danach können Sie das PDF öffnen und mit dem Druckbutton ausdrucken.
Wie kann ich das Genehmigungs-PDF auf meinem Computer speichern?
Rufen Sie unter dem Punkt Vorgänge die Details des Vorgangs auf und klicken auf "Herunterladen" der Genehmigung. Danach können Sie das PDF öffnen und speichern.
In meinem Postkorb steht ein Vorgang auf Rückfrage, die ich auch beantwortet habe. Allerdings wurde der Status dadurch nicht verändert.
Das ist richtig. Der Status ändert sich erst dann, wenn ein BAFA-Mitarbeiter Ihre Antwort als gelesen kennzeichnet. In diesem Fall ändert sich der Status von „Rückfrage“ auf „in Bearbeitung“.
Warum erhalte ich keine E-Mail Benachrichtigung bei Änderung bzw. Bescheidung meines Antrags?
Möglicherweise liegt dies daran, dass dem Antrag noch kein Ansprechpartner zugeordnet wurde. Dies ist bei allen aus dem alten ELAN System importierten Vorgängen so. E-Mails werden dann an die bei der Registrierung angegebene zentrale E-Mail-Adresse der Firma geschickt. Um das Problem zu beheben, klicken Sie unter dem Punkt „Vorgänge“ in der Spalte „Ansprechpartner Antragsteller" auf das Symbol und tragen sich so als Ansprechpartner ein.
Zu einem bereits eingereichten Antrag haben sich Änderungen ergeben. Wie gebe ich dies dem BAFA bekannt?
Bitte laden Sie zu diesem Vorgang ein Dokument mit Ihrem Änderungswunsch hoch. Gehen Sie hierzu zunächst in die Detailansicht des Vorgangs und klicken dort auf „Dokument hochladen“. Wählen Sie als Dokumentenart „Antragsstellerunterlage“ aus.
Die Gültigkeit meiner Genehmigung endet demnächst. Wie kann ich meine Genehmigung verlängern lassen?
Bitte laden Sie zu diesem Vorgang ein Dokument mit der Bitte auf Verlängerung hoch. Gehen Sie hierzu zunächst in die Detailansicht des Vorgangs und klicken dort auf „Dokument hochladen“. Wählen Sie als Dokumentenart „Antragsstellerunterlage“ aus.
Wie wird die Sicherheit des ELAN-K2 Systems gewährleistet?
Bei der Entwicklung des Systems wurde ein besonderer Wert auf die Sicherheit der vertraulichen Daten gelegt. So entspricht das Online-Portal den derzeitigen Sicherheitsstandards und wird regelmäßig durch das BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik überprüft. Alle Daten von und zum ELAN-K2 System werden verschlüsselt übertragen. Ihr Browser bietet Ihnen dazu z. B. das Verschlüsselungsverfahren SSL, das eine verschlüsselte Netzverbindung zwischen Server und Browser ermöglicht. Dieses gewährleistet, dass Daten während der Übertragung nicht gelesen oder manipuliert werden können und stellt die Identität der Internetseite sicher. Die Verschlüsselung bei der Übertragung der Daten ist je nach verwendetem Browser unterschiedlich; z. B. Mozilla Firefox = AES-256 256 bit oder Internet Explorer = 128 bit SSL und entspricht dem internationalen Standard. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie z. B. an dem „Vorhängeschloss“ in der Statuszeile Ihres Browsers.
Darüber hinaus können Sie in den Grundeinstellungen der Mandantendaten mit Hilfe des „gesicherten IP-Bereiches“ den IP-Bereich einschränken, über den Sie und weitere Benutzer Zugang zum Online-Portal haben. Ein Login außerhalb des definierten IP-Bereiches ist dann nicht mehr möglich. Beim Login muss man neben der Benutzerkennung und dem Passwort zusätzlich noch einen Sicherheitscode eingeben. Da dieser Sicherheitscode von einem Computer nicht gelesen werden kann, werden automatisierte Anmeldeversuche und das Erraten von Passwörtern verhindert.
Muss die Endverbleibserklärung (End-Use Certificate) noch postalisch an das BAFA geschickt werden ?
Nein, es reicht aus, erforderliche Endverbleibserklärungen mittels ELAN-K2 auf elektronischem Weg zu übermitteln. Eine Vorlage des Originals der Endverbleibserklärung ist nicht erforderlich. Dieses muss jedoch beim Antragsteller im Original vorhanden sein und ist dem BAFA auf Verlangen vorzulegen.
Mein Vorgang steht im Status Rückfrage. Wo sehe ich die Rückfrage bzw. wie erkenne ich diese ?
Öffnen Sie den mit „Rückfrage“ gekennzeichneten Vorgang über die Schaltfläche „Details“. Die Rückfrage ist ein Dokument, das unter "Dokumente zum Vorgang" eingestellt ist. Die jüngsten Dokumente stehen immer oben in der Liste. Zum Ansehen klicken Sie unter Aktion „Herunterladen“ an.Wie kann ich dem BAFA auf eine Rückfrage antworten ?
Sie haben zwei Möglichkeiten, die Rückfrage zu beantworten. Öffnen Sie zuerst den mit Rückfrage gekennzeichneten Vorgang über die Schaltfläche „Details“. Für umfangreichere Rückantworten erstellen Sie bitte ein Dokument und laden dieses hoch. Klicken Sie hierfür die Schaltfläsche „Dokument hochladen“ an.Bei sehr kurzen Texten können Sie auch die Funktion „Kurzantwort“ verwenden. Bitte Verwenden Sie diese vereinfachte Form nur bei kurzen Rückantworten.
Meine Firma hat bisher nur über das alte ELAN-System Anträge gestellt. Sehe ich diese Vorgänge auch im neuen ELAN-K2-System ?
Ja, mit der Freischaltung werden Ihre Vorgänge initial ins neue ELAN-K2 übertragen.Kann ich das ELAN-K2 System auch nutzen, wenn der Ausfuhrverantwortliche Ausfuhranträge nur persönlich stellen möchte ?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Da die Ausfuhranträge jedoch papierlos und ohne Unterschrift beantragt werden, muss der Ausfuhrverantwortliche die Einreichung der Anträge persönlich mit seinem eigenen Zugang durchführen. Darüber Hinaus muss im Schritt 7 – Nationales Ergänzungsblatt AG/E1 unter dem Punkt „Zeichnungsberechtigung“ das obere Kästchen angehakt werden.
Die Einreichung gestaltet sich erheblich einfacher, wenn dem BAFA eine gültige Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen (Anlage AV2) vorliegt. In diesem Fall, kann der Ausfuhrantrag von jeder Person im Unternehmen eingereicht werden. Wenn Sie intern vor der Einreichung noch die Zustimmung des Ausfuhrverantwortlichen einholen müssen, können Sie im Schritt „Einreichen“ einen Entwurf des Antrags erzeugen und diesen dem Ausfuhrverantwortlichen zur Mitzeichnung vorlegen.
Ich erhalte die E-Mail „Es gibt neue Informationen zu Ihrem Antrag“, kann jedoch keine Änderungen feststellen.
Wenn Sie auf den ersten Blick keine Änderungen feststellen können, liegt dies wahrscheinlich daran, dass Sie durch diese E-Mail darauf hingewiesen werden, dass sich im Sachstand des Vorgangs etwas verändert hat. Sie erhalten zum Beispiel eine Informations-E-Mail, wenn ein neu eingereichter Vorgang vom Sachstand „neu“ in den Sachstand „in Bearbeitung“ genommen wird.Die Informations-E-Mails werden immer bei einem Sachstandswechsel im BAFA internen System und beim Hochladen eines Dokuments (zum Beispiel Rückfrage) in das Portal erzeugt. Dadurch kann es sein, dass Sie zwei E-Mails für die gleiche Aktion erhalten.
1. E-Mail für das Rückfragedokument und ein 2. E-Mail, weil sich durch die Rückfrage der Sachstand im BAFA internen System ändert.
Ich möchte eine Verlängerung für meine Auskunft zur Güterliste (AzG) beantragen. Was muss ich tun?
Bitte laden Sie zu diesem Vorgang ein Dokument mit der Bitte auf Verlängerung hoch. Wählen Sie aus Ihren Vorgängen die AzG aus, die Sie verlängern lassen möchten. Gehen Sie in die Detailansicht des Vorgangs und klicken dort auf „Dokument hochladen“. Wählen Sie als Dokumentenart „Antragsstellerunterlage“ aus.(Mein Vorgang ist nicht in der Vorgangsliste - siehe: Ich finde meinen Vorgang nicht oder nicht mehr in der Vorgangsliste)
Ich finde meinen Vorgang nicht oder nicht mehr in der Vorgangsliste. Was kann ich tun?
Wenn sich Ihr Vorgang nicht in der Liste der Vorgänge befindet, können Sie sich den Vorgang durch das BAFA in ELAN-K2 veröffentlichen lassen.Hinweis: Vorgänge bleiben für die Dauer ihrer Gültigkeit plus weitere 8 Wochen in der Vorgangliste sichtbar. Vorgänge ohne Gültigkeit bleiben nach Veröffentlichung noch 8 Wochen in der Vorgangsliste.
Wie kann ich einen Konsortialführer in einen Ausfuhrantrag oder eine Sammelausfuhrgenehmigung einbinden?
Bitte kicken Sie bei der Erfassung des Antrags im Schritt Firmen auf die Schaltfläche „Neu“ und erfassen den Konsortialführer. Wählen Sie die Rolle „Konsortialführer“ aus. Dieser wird dann nach dem Einreichen des Antrags per E-Mail darüber informiert, dass er dem Antrag elektronisch zustimmen muss. Grundbedingung ist, dass auch der Konsortialführer in ELAN-K2 registriert ist.Zur Zeit ist das nachträgliche Einbinden eines Konsortialführers in einen bestehenden Antrag / Genehmigung nicht möglich. Diese Funktion soll zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden.
