Genehmigung eines Handels- / Vermittlungsgeschäfts
Mit der Einzelgenehmigung wird die Vornahme eines Handels- und Vermittlungsgeschäfts genehmigt. Die Genehmigung erfolgt auftrags- und empfängerbezogen und muss somit für jedes eigenständige Handels- und Vermittlungsgeschäft erneut beantragt werden. Bei regelmäßig wiederkehrenden Handels- und Vermittlungsgeschäften besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Pauschalgenehmigung. Darüber hinaus sind bestimmte Formen von Handels- und Vermittlungsgeschäften durch die Allgemeine Genehmigung Nr. 20 allgemein genehmigt.
-
Antrag auf Genehmigung eines Handels- / Vermittlungsgeschäfts; Registrierung notwendig
https://elan5.bafa.bund.de/elan/frontend/index.php?id=handel&locale=de
