IEB / WEB
Die Internationale Einfuhrbescheinigung (IEB) ist in bestimmten Fällen die Voraussetzung dafür, dass die Genehmigungsbehörde des Lieferlandes eine Ausfuhrgenehmigung erteilt. Das Dokument ist nur dann beim BAFA zu beantragen, wenn es vom ausländischen Lieferanten angefordert wird.
Hinweis: Es handelt sich nicht um eine Einfuhrgenehmigung, die nach deutschem Recht beantragt werden muss.
Die Wareneingangsbescheinigung (WEB) wird auf Grundlage einer zuvor erteilten IEB ausgestellt. Sie dient zum Nachweis der Einfuhr der Güter. Auch hier gilt, dass das Dokument nur benötigt wird, wenn es ausdrücklich vom ausländischen Lieferanten angefordert wird.
Die Anträge auf Internationale Einfuhrbescheinigung bzw. Wareneingangsbescheinigung können ab dem 23.12.2011, mittels dem vom BAFA zur Verfügung gestellten ELAN-K2 System, online gestellt werden. Zugang zu dem System erhält man über die BAFA-Homepage unter dem Link „Login und Registrierung ELAN-K2“. Alle weiteren Informationen zu dem System entnehmen Sie bitte dem Unterpunkt ELAN-K2 Informationen (links auf dieser Seite).
Abschaltung des ELAN (alt) Systems
Der Zugang zu dem alten ELAN System wurde gesperrt. Bitte beachten Sie, dass sie das neue System aus rechtlichen Gründen erst nach einer Registrierung nutzen können. Die Registrierungsdaten des alten Systems werden nicht übernommen!
-
Login und Registrierung ELAN-K2
https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/ausfuhr
