Antragstellung
Wenn Sie festgestellt haben, dass Ihr Ausfuhr- oder Verbringungsvorhaben genehmigungspflichtig ist, müssen Sie grundsätzlich einen Antrag stellen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie eine Verfahrenserleichterung z. B. in Form einer Allgemeingenehmigung in Anspruch nehmen können.
Informationen zur Einführung von ELAN-K2
Mit der Einführung des neuen ELAN-K2 Systems wird der Zugang zur Antragstellung im alten ELAN System für Anträge auf Ausfuhr- / Verbringungsgenehmigung, Nullbescheide, Voranfragen, Auskünfte zur Güterliste, Handels- und Vermittlungsgeschäfte sowie Sammelausfuhrgenehmigungen gesperrt. Zugang zu dem ELAN-K2 System erhält man über die BAFA-Homepage unter dem Link „Login und Registrierung ELAN-K2“. Alle weiteren Informationen zu dem neuen System entnehmen Sie bitte dem Unterpunkt ELAN-K2 (links auf dieser Seite).
Antragsformulare und „altes“ ELAN Verfahren
Für die Formulare Internationale Einfuhrbescheinigungen, Wareneingangsbescheinigungen, Meldungen zu Komplementärgenehmigungen und das AGG Meldeformular M1 bleibt es bis auf weiteres noch bei der Einreichung mittels ELAN (alt). Unter den entsprechenden Rubriken der Menüleiste finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Antragsarten. Sie finden dort auch Links zu den notwendigen Antragsformularen und haben die Möglichkeit, Ihren Antrag bzw. Ihre Meldung elektronisch zu erfassen. Außerdem werden hier weitere Formulare zur Verfügung gestellt, die Sie für die Antragstellung benötigen.
Genehmigungserteilung
Einführung eines neuen elektronischen Systems im Bereich der Exportkontrolle
Seit Juni 2010 erteilt das BAFA Genehmigungen im Rahmen der Exportkontrolle mit einem neuen elektronischen System. Die Ihnen bekannten Möglichkeiten einer Antragstellung werden derzeit zwar unverändert bleiben, dennoch ergeben sich einige Änderungen bei der Genehmigungserteilung und der Kommunikation mit dem BAFA, auf die wir Sie gerne hinweisen möchten.
Aus technischen Gründen erhalten Ihre Anträge im BAFA eine eigene, neue Nummerierung.
Unmittelbar nach Eingang Ihres Antrages oder Ihrer Anfrage erhalten Sie daher stets eine Eingangsmitteilung, in der Ihnen diese neue Nummer mitgeteilt wird; jegliche weitere Korrespondenz und die Bescheidung werden ab diesem Zeitpunkt ausschließlich unter dieser Nummer erfolgen. Zudem erteilt das BAFA die Genehmigungen auf neutralem, weißem Papier. Die Ihnen bisher bekannten Dokumente auf farbigem Spezialpapier sind entfallen. Sie erhalten daher das Original der Genehmigung für Ihre Zollstelle auf weißem Papier. Die Abschreibungen der Ausfuhren erfolgen grundsätzlich im elektronischen Zollverfahren über das System ATLAS.
Ansprechpartner
Sollten Sie Rückfragen zum Verfahren der elektronischen Antragstellung über ELAN-K2 haben, stehen wir Ihnen gerne unter den nachgenannten Nummern zur Verfügung.
Telefon: +49 6196 908-613
Telefax: +49 6196 908-800
Allgemeine Anfragen zur Exportkontrolle
Telefon: +49 6196 908-0
Telefax: +49 6196 908-800
