Antragstellung
Wenn Sie festgestellt haben, dass Ihr Ausfuhr- oder Verbringungsvorhaben genehmigungspflichtig ist, müssen Sie grundsätzlich einen Antrag stellen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie eine Verfahrenserleichterung z. B. in Form einer Allgemeingenehmigung in Anspruch nehmen können.
Antragsformulare und ELAN-Verfahren
Unter den entsprechenden Rubriken der Menüleiste finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Genehmigungsarten. Sie finden dort auch die notwendigen Antragsformulare und haben die Möglichkeit, Ihren Antrag elektronisch zu stellen (sogenanntes ELAN-Verfahren). Ausserdem werden hier weitere Formulare zur Verfügung gestellt, die Sie für die Antragstellung benötigen.
Einreichung schriftlicher Unterlagen
Die elektronisch erfassten Anträge müssen bis auf wenige Ausnahmen (s. Hinweise auf den Formularseiten) noch unterschrieben postalisch beim BAFA eingereicht werden. Nicht eingehende Anträge werden nach ca. 6 Wochen storniert.
Speichern eines angefangenen Antrags (gilt nur für Anträge mit Registrierung)
Wenn Sie während der Erfassung eines Antrags feststellen, dass Sie die Erfassung z.B. wegen fehlender Informationen unterbrechen müssen, klicken Sie in der Kopfzeile der Formularseite auf “abmelden”. Die bis dahin erfassten Angaben werden dann gespeichert und können beim nächsten Login wieder aufgerufen werden.
Beachten Sie jedoch, dass die Daten verloren gehen, wenn sie zwischenzeitlich einen anderen Antrag aufrufen. Es ist daher z.B. nicht möglich, parallel einen Antrag auf “Ausfuhrgenehmigung” und eine “Auskunft zur Güterliste” zu bearbeiten.
Genehmigungserteilung
Einführung eines neuen elektronischen Systems im Bereich der Exportkontrolle
Das BAFA führt ab Montag, den 07.06.2010, ein neues elektronisches System zur Erteilung von Genehmigungen im Rahmen der Exportkontrolle ein. Die Ihnen bekannten Möglichkeiten einer Antragstellung werden derzeit zwar unverändert bleiben, dennoch ergeben sich einige Neuerungen bei der Genehmigungserteilung und der Kommunikation mit dem BAFA, auf die wir Sie gerne hinweisen möchten.
Aus technischen Gründen erhalten Ihre Anträge und Anfragen, die Sie wie bisher entweder elektronisch über das sogenannte ELAN - Verfahren oder schriftlich mittels Formular stellen, im BAFA eine eigene, neue Nummerrierung.
Unmittelbar nach Eingang Ihres Antrages oder Ihrer Anfrage erhalten Sie zukünftig stets eine Eingangsmitteilung, in der Ihnen diese neue Nummer mitgeteilt wird; jegliche weitere Korrespondenz und die Bescheidung werden ab diesem Zeitpunkt ausschließlich unter dieser Nummer erfolgen.
Um die Eingangsmitteilung noch schneller an Sie übermittel zu können bitten wir Sie, uns bei allen Anträgen und Anfragen immer Ihre E-Mail-Adresse anzugeben.
Zudem wird das BAFA mit dem neuen System die Genehmigungen auf neutralem, weissem Papier erteilen; die Ihnen bisher bekannten Dokumente auf farbigem Spezialpapier entfallen. Sie erhalten daher künftig sowohl das Original der Genehmigung als auch die Durchschrift für Ihre Zollstelle auf weissem Papier. Die Abschreibungen der Ausfuhren erfolgen wie bisher auf den jeweiligen Rückseiten der Dokumente; dies unter dem Vorbehalt der elektronischen Zollverfahren über das System ATLAS.
Für Rückfragen oder bei Unsicherheiten mit den Neuerungen wenden Sie sich gerne unter den Telefonnummern 06196 908 -242 oder -590 direkt an das BAFA.
Sonstige Anfragen
Informationen und / oder unverbindliche Rechtsauskünfte zu exportkontrollrechtlichen Fragestellungen können formlos mit Hilfe des Kontaktformulars eingeholt werden.
Sie können auf diese Weise auch technische Auskünfte allgemeiner Art einholen. Bitte beachten Sie, dass technische Auskünfte nur dann gegeben werden können, wenn eine korrekte, vollständige Bezeichnung des Gutes (einschließlich Handelsname, Typenbezeichnung, Artikelnummer) und eine ausführliche technische Beschreibung, belegt durch ein technisches Datenblatt, Prospekt oder andere technische Unterlagen eingereicht wird.
