Komplementärgenehmigung
Die Komplementärgenehmigung kann auf Antrag für Ausfuhren von Rüstungsgütern genutzt werden, sofern das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die erforderliche Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz bereits erteilt hat.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort "Verfahrenserleichterungen".
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Meldung zur Komplementärgenehmigung; Registrierung notwendig
https://elan5.bafa.bund.de/elan/frontend/index.php?id=koge&locale=de
