Sammelausfuhrgenehmigung
Sammelausfuhrgenehmigung (SAG)
Rechtsgrundlage für die Erteilung von SAGen sind § 2 AWV und Art. 9 Abs. 2 EG-VO.
Mit einer SAG wird dem im Bescheid genannten Ausführer/Verbringer genehmigt, die bezeichneten Güter in nicht vorbestimmter Menge beliebig auf die in der SAG genannten Empfänger zu verteilen, solange dabei der Gesamtwert der SAG nicht überschritten wird.
Zudem können bestehende SAGen jederzeit auf Antrag um zusätzliche Empfänger und / oder Güter erweitert werden. Auch kann jederzeit auf Antrag eine Werterhöhung vorgenommen werden.
SAGen sind insbesondere bedeutend für Unternehmen, die im Rahmen internationaler Projekte bei der Entwicklung und Fertigung von Gütern mit einer Vielzahl von ausländischen Partnern zusammenarbeiten und daher bei der Abwicklung dieser Projekte eine Vielzahl genehmigungspflichtiger Ausfuhren/Verbringungen vornehmen müssen. Weiterhin können SAGen Unternehmen erteilt werden, die nachweisbar dauerhafte Geschäftsbeziehungen mit vielen Lieferungen an viele Kunden oder echte Massengeschäfte durchführen bzw . häufig kurzfristig Ersatzteillieferungen an eine Vielzahl von Empfängern tätigen müssen.
An Teilnehmer am privilegierten SAG -Verfahren werden besondere Anforderungen an die Zuverlässigkeit in Bezug auf die Funktionsfähigkeit der betriebsinternen Exportkontrolle gestellt. Der Nachweis dieser besonderen Anforderungen an die Zuverlässigkeit führt zu Besonderheiten im Genehmigungsverfahren.
Unternehmen können Aufträge kurzfristig abwickeln, da i. d. R. unter Bezug auf das vom BAFA gewährte Privileg der Teilnahme am SAG -Verfahren auch zollrechtliche Vereinfachungen gewährt werden (Verzicht auf Abschreibung, Anschreibeverfahren und Gestellungsbefreiung).
Sammelausfuhrgenehmigungen werden daher grundsätzlich mit einer Meldeauflage versehen.
Nähere Angaben zum SAG-Verfahren entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt Sammelausfuhrgenehmigung“.
Antragstellung und Abgabe der Meldungen
Anträge auf SAG sowie die erforderlichen Meldungen können online, mittels dem vom BAFA zur Verfügung gestellten ELAN-K2 System übermittelt werden. Zugang zu dem System erhält man über die BAFA-Homepage unter dem Link „Login und Registrierung ELAN-K2“. Alle weiteren Informationen zu dem System entnehmen Sie bitte dem Unterpunkt ELAN-K2 Informationen (Links auf dieser Seite).
Zur Beantragung mehrerer Empfänger und Güter besteht in dem online Formular die Möglichkeit, die Daten auch mittels eines Dateiuploads in das Formular zu importieren. Die Uploaddatei muss einer vorgegebenen XML-Struktur entsprechen, deren Beschreibung sowie auch Beispiele Sie durch einen Klick auf „SAG-Empfänger-Güter-Datenupload“ auf dieser Seite erhalten.
- SAG-Empfänger-Güter-Datenupload (zip 971 KByte)
