Voranfrage
Mit einer Voranfrage kann rechtsverbindlich geklärt werden, ob für ein in Aussicht stehendes, aber derzeit noch nicht konkretisiertes Ausfuhrvorhaben, eine Genehmigung erteilt werden könnte. Die positive Entscheidung über die Voranfrage ist somit nicht mit der Genehmigung gleichzusetzen. Sofern das Ausfuhrvorhaben realisiert werden soll, muss der Ausführer unter Verweis auf die bereits getroffene Entscheidung die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung beantragen. Bei Vorliegen einer im Wesentlichen unveränderten Sach- und Rechtslage wird die Genehmigung dann erteilt.
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Voranfrage auf Ausfuhrgenehmigung; Registrierung notwendig
https://elan5.bafa.bund.de/elan/frontend/index.php?id=v71&locale=de
