Zertifizierung gemäß Verteidigungsgüterrichtlinie
Auf Antrag können in Deutschland niedergelassene Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ein Zertifikat nach Artikel 9 der Richtlinie 2009/43/EG (Verteidigungsgüterrichtlinie) erteilt werden.
Weitere Informationen finden Sie rechts unter »Weiterführende Dokumente« → »Zertifizierung nach Artikel 9 der Richtlinie 2009/43/EG und Gesetz zur Umsetzung der Verteidigungsgüterrichtlinie«.
Ein Merkblatt zum Zertifizierungsverfahren steht zum Download bereit.
Verzeichnis der zertifizierten Empfänger
Gemäß Artikel 9 Absatz 8 der Verteidigungsgüterrichtlinie in Verbindung mit § 21a Absatz 3 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) veröffentlicht das BAFA die Liste der in Deutschland niedergelassenen zertifizierten Empfänger von Rüstungsgütern des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste.
Die zertifizierten Standorte (Produktionsstätten) der zertifizierten Unternehmen können in einem erleichterten Verfahren unter Nutzung Allgemeiner Genehmigungen beliefert werden, sofern der Mitgliedstaat der EU aus dem die Güter nach Deutschland verbracht werden sollen, eine entsprechende Allgemeine Genehmigung gemäß Artikel 5 Absatz 2b der Verteidigungsgüterrichtlinie erlassen hat.
Näheres zum Zertifizierungsverfahren finden Sie rechts unter »Weiterführende Dokumente«.
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Zertifikates
(pdf 187 KByte)
Nach Artikel 9 der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009.
- Kriterienkatalog: Zertifizierung nach Artikel 9 der Richtlinie 2009/43/EG
(pdf 118 KByte)
Fragen und Leitlinien für die Beschreibung der Programme zur Einhaltung der Ausfuhrkontrollverfahren und für die anschließende Bewertung
- Kriterienkatalog (bearbeitbares Dokument): Zertifizierung nach Artikel 9 der Richtlinie 2009/43/EG
(pdf 484 KByte)
Fragen und Leitlinien für die Beschreibung der Programme zur Einhaltung der Ausfuhrkontrollverfahren und für die anschließende Bewertung
