Chemikalienlisten
Der Chemikalienanhang des CWÜ umfasst drei Chemikalienlisten, in denen toxische Chemikalien und deren Vorprodukte aufgeführt sind. Viele dieser gelisteten Chemikalien sind sogenannte dual-use Chemikalien, d.h. Chemikalien, die eine zivile Anwendung finden, aber auch missbräuchlich für die Herstellung von chemischen Waffen genutzt werden können.
Die Unterteilung in die drei Listen ist vom Risiko der Chemikalie und ihrer industriellen Bedeutung abhängig.
Chemikalien der Liste 1 stellen das höchste Missbrauchsrisiko dar und haben die geringste industrielle Bedeutung. Neben chemischen Kampfstoffen wie z.B. VX, Sarin und Senfgas und den Toxinen Ricin und Saxitoxin umfasst die Liste 1 auch deren direkte Ausgangsstoffe und strukturverwandte Chemikalien.
Chemikalien der Liste 2 weisen ein geringeres Missbrauchsrisiko auf und werden in größerem Umfang zivil genutzt. Die Liste 2 beinhaltet die toxischen Chemikalien Amiton, PFIB und BZ und deren Vorprodukte sowie die Ausgangsstoffe von Liste 1 Chemikalien.
Chemikalien der Liste 3 werden in großem Umfang für zivile Zwecke produziert und genutzt. Neben Ausgangsstoffen für Chemikalien der Listen 1 und 2 umfasst die Liste 3 auch einige toxische Chemikalien wie z.B. Phosgen und Blausäure, die in der Vergangenheit missbräuchlich als chemische Kampfstoffe eingesetzt wurden.
Darüber hinaus sind vom CWÜ auch sogenannte „Bestimmte Organische Chemikalien“ (BOC) erfasst.
