Definitionen Meldungen
Jahresabschlussmeldung
Ist die Meldung über die meldepflichtige Tätigkeit im abgelaufenen Kalenderjahr.
Die Abgabefrist für die Abgabe der Meldung an das BAFA ist der 01. Februar des folgenden Kalenderjahres.
Neumeldung
Ist die Meldung über die erstmalige Aufnahme einer meldepflichtigen Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr.
Die Abgabefrist für die Abgabe der Meldung an das BAFA ist 20 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit.
Jahresvorausmeldung
Ist die Meldung über die meldepflichtige Tätigkeit im folgenden Kalenderjahr.
Die Abgabefrist für die Abgabe der Meldung an das BAFA ist der 15. September eines Kalenderjahres.
Änderungsmeldung
Ist die Meldung über die Korrektur der zuletzt abgegebenen Jahresvorausmeldung oder Neumeldung.
Die Abgabefrist für die Abgabe der Meldung an das BAFA ist 20 Tage vor Eintritt der Änderung.
