Definitionen Einrichtungen
Werk
Die örtlich zusammengefasste Gesamtheit von einem oder mehreren industriellen Betrieben mit allen ihren verschiedenen Verwaltungsebenen, die nur einer Leitung unterliegen und eine gemeinsame Infrastruktureinrichtung haben.
Betrieb
Ein weitgehend eigenständiger Bereich, ein entsprechender Bau oder ein entsprechendes Gebäude, in dem sich eine oder mehrere industrielle Anlagen mit Zusatz- und verbundenen Infrastruktureinrichtungen befinden.
Anlage
Die für die industrielle Produktion, Verarbeitung oder den Vebrauch einer Chemikalie notwendigen Kombinationen von Ausrüstungen einschließlich der Behälter und Reaktoren.
Unternehmen
Im Zusammenhang mit den Meldepflichten des CWÜ bei der Einfuhr und Ausfuhr ist Unternehmen die kleinste organisatorisch-rechtlich selbständige Einheit, die als Träger eigener Rechte und Pflichten am Markt als selbständiger Einführer oder Ausführer auftritt.
Dies kann sowohl das Werk als auch z. B. innerhalb eines Konzerns die jeweils zentrale Organisationseinheit sein, die selbständig den Außenwirtschaftsverkehr des Konzerns abwickelt. Bei einem reinen Handelsunternehmen ist dies die Firma (des Einzelkaufmanns, der Personenhandelsgesellschaft oder juristischen Person), die als Einführer oder Ausführer die Einfuhr- oder Ausfuhrverträge verbindlich abschliesst.
