Definitionen Allgemeines und Länder
Allgemeines
Vertragsstaat
Vertragsstaaten sind alle Länder, die das CWÜ-Abkommen ratifiziert haben.
Die Liste der Vertragsstaaten in ihrer jeweils gültigen Fassung wird vom Auswärtigen Amt im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Nichtvertragsstaaten des CWÜ
Nichtvertragsstaaten sind alle Länder, die nicht Vertragsstaat im Sinne von § 1 Nr. 4 CWÜAG sind.
Staatliche Endverbleibserklärungen
Anträgen auf Ausfuhrgenehmigung nach dem CWÜ ist eine staatliche Endverbleibserklärung beizufügen.
Die Endverbleibserklärung muss in jedem Fall von einer staatlichen Stelle des Bestimmungslandes bestätigt werden.
Länder
Herkunftsland
Das Land, aus dem die Chemikalien ins Inland versendet werden.
In den Durchfuhrländern werden die Chemikalien keinen weiteren als den mit der Beförderung zusammenhängenden Rechtsgeschäften oder Aufenthalten unterworfen.
Ursprungsland
Das Ursprungsland ist das Land, in dem die Chemikalie hergestellt oder gewonnen worden ist. Sind an der Herstellung einer Chemikalie zwei oder mehr Länder beteiligt, so ist Ursprungsland das Land, in dem der letzte Syntheseschritt durchgeführt wurde.
Durchfuhrland
Das Land (die Länder), durch das (die) die Chemikalien bei der Einfuhr auf ihrem Weg vom Ursprungs- oder Herkunftsland ins Inland, oder aber bei der Ausfuhr auf ihrem Weg vom Inland ins Bestimmungsland befördert werden, ohne dass die Chemikalien dort in den freien Verkehr gelangen.
Bestimmungsland
Das Land, in das die Chemikalien versendet werden.
In den Durchfuhrländern werden die Chemikalien keinen weiteren als den mit der Beförderung zusammenhängenden Rechtsgeschäften oder Aufenthalten unterworfen.
