Inspektionen
Ein wesentliches Verifikationselement des CWÜ sind Inspektionen der inspektionspflichtigen Werke. Diese zusätzliche vertrauensbildende Maßnahme wird von Inspektoren der OVCW unter Begleitung eines Teams des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durchgeführt.
Inspektionspflicht
Werden die Mengenschwellen für Inspektionen überschritten, unterliegt das Werk einer Inspektionspflicht. Ankündigungsfrist und Inspektionsdauer sind abhängig von der kontrollierten Chemikalie (betroffene Firmen können den Inspektionsleitfaden mit ausführlichen Informationen zu Inspektionen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter Angabe Ihrer CWÜ-ID-Nummer anfordern).
Inspektionsleitfaden
Der Inspektionsleitfaden kann beim Bundesamt über das Kontaktformular angefordert werden.
