Inspektionen bezüglich Bestimmter Organischer Chemikalien (BOC)
Neben den Listenchemikalien werden auch nicht gelistete organische Chemikalien, die sogenannten Bestimmte Organische Chemikalien (BOC) kontrolliert. Da es sich bei der Mehrzahl der Liste 1- Chemikalien um fluorierte, phosphororganische bzw. schwefelorganische Verbindungen handelt, gilt ein besonderes Augenmerk den sogenannten PSF- Chemikalien, die die Elemente Phosphor, Schwefel und Fluor enthalten. BOC sind im Gegensatz zu Liste 2- und Liste 3- Chemikalien im Sinne des CWÜ keine Vorprodukte für Liste 1- Chemikalien.
Werke mit BOC- Produktion werden vom CWÜ erfasst, da eine Vielzahl der Anlagen (ggf. nach Umbauten) auch zur Produktion von gelisteten Chemikalien oder anderen toxischen Chemikalien geeignet sein können. Entscheidend sind somit nicht die im Werk produzierten Chemikalien selbst, sondern das vorhandene Synthesepotential. Während bei Liste 2- und Liste 3- Inspektionen neben der Anlagenbeurteilung insbesondere die Tätigkeiten bezüglich der gemeldeten Chemikalie im Vordergrund stehen, konzentriert sich die BOC- Inspektion auf eine Begehung der Produktionsanlagen für organische Chemikalien.
Voraussetzungen
Eine Inspektionspflicht besteht, wenn in einem Werk mehr als 200 Tonnen BOC oder PSF im Jahr produziert werden.
Inpektionsziel
- Überprüfung der Meldedaten
- Prüfung auf Abwesenheit von Liste 1- Chemikalien, falls diese nicht für erlaubte Zwecke (Forschung, pharmazeutische Produktion, usw.) bereits gemeldet wurden.
Zeitpunkt der Inspektion
Die zu inspizierenden Werke werden von der OVCW nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Dabei werden als Gewichtungsfaktoren u. a. die Anzahl der gemeldeten BOC- / PSF- Betriebe berücksichtigt. Die Gesamtzahl der jährlich weltweit stattfindenen BOC- Inspektionen wird im Haushalt der OVCW festgelegt.
Allgemeiner Ablauf einer BOC- Inspektion
Notifikation
Eine BOC- Inspektion wird im Allgemeinen montags vor der Einreise des Inspektionsteams am darauffolgenden Montag notifiziert. Die jeweils betroffene Firma wird vom BAFA umgehend informiert.
Ablauf der Inspektion
Nach Ankunft des Inspektionsteams am Montag in der Firma findet eine Vorstellungsrunde, das Pre- Inspektion- Briefing (PIB), statt. Anschließend beginnen mit einer Werksbesichtigung die Inspektionsaktivitäten, die maximal 24 h dauern (z. B. von Mo. 16:00 Uhr bis Di. 16:00 Uhr, unter Berücksichtigung der Geschäftszeiten). Dabei werden sowohl die Meldedaten überprüft als auch eine Anlagenbegehung durchgeführt. Im Anschluss an die Inspektionsaktivitäten erstellt das Inspektionsteam einen vorläufigen Abschlussbericht. Mit Unterzeichnung des Abschlussberichtes endet die Inspektion. Im Anschluss reist das Inspektionsteam (üblicherweise mittwochs oder donnerstags) wieder aus.
Aufgaben des BAFA- Begleitteams
- Einweisung der Firmen in Inspektionsabläufe, notwendige Unterlagen, inspektionsrelevante Anlagen etc. sowie Unterrichtung im Inspektionsfall
- Wahrnehmung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland
- Wahrung der Rechte der Firma gegenüber dem Inspektionsteam (z. B. Schutz vertraulicher Firmendaten)
- Wahrung der Rechte des Inspektionsteams gegenüber der Firma (Erhalt der notwendigen Informationen zum Erreichen der Inspektionsziele)
- logistische Vorbereitungen
Aufgaben der Firma:
- Stellen eines Inpektionsbeauftragten / Ansprechpartners
- Vorstellung der Firma
- Bereitstellen der notwendigen Daten und Dokumente (z. B. Werksplan, Dokumente zur Buchprüfung, Sicherheitsbestimmungen innerhalb des Werkes)
- Zugangsgewährung zu den inspektionsrelevanten Bereichen des Werkes (unter Berücksichtigung von vertraulichen Bereichen)
- Logistische Mitwirkung (Bereitstellung von zwei Büroräumen (einer für des Inspektionsteam mit Telefonanschluss, einer für das BAFA-Begleitteam), Fax, Kopierer, Shredder)
- Inspektionspflichten für Bestimmte Organische Chemikalien (pdf 16 KByte)
