Inspektionspflichten für Chemikalien der Liste 1
Produktion von Liste 1-Chemikalien
Wer ein Werk betreibt, das mehr als 100 Gramm einer Chemikalie der Liste 1 im Jahr produziert oder im jeweils folgenden Kalenderjahr voraussichtlich produzieren wird, ist inspektionspflichtig.
Mischungen
Eine Inspektionspflicht besteht auch, wenn der Anteil der in einer Mischung enthaltenen kontrollierten Chemikalie > 1% ist und über der Mengenschwellen der Inspektionspflicht liegt.
