Inspektionen für Liste 2-Chemikalien
Voraussetzungen
Ein Werk ist inspektionspflichtig, sobald es die in der Tabelle aufgeführten Mengenschwellen überschreitet.
Für Werke mit Liste 2- Chemikalien gilt:
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Liste 2- Chemikalien |
Mengenschwellen für Produktion, Verarbeitung oder Verbrauch / Jahr |
| 2 A Nr. 1 + 2 | > 1 t / Betrieb |
| 2 A Nr. 3 | > 10 kg / Betrieb |
| 2 B Nr. 4 - 14 | > 10 t / Betrieb |
Eine Inspektionspflicht besteht, wenn eines dieser Kriterien in einem der letzten drei Kalenderjahre erfüllt wurde oder im folgenden Kalenderjahr voraussichtlich erfüllt wird.
Eine Inspektionspflicht besteht auch, wenn der Anteil der in einer Mischung enthaltenen kontrollierten Chemikalie >30% ist und über der Mengenschwelle der Inspektionspflicht liegt.
Inspektionsziel
- Überprüfung der Meldedaten
- Prüfung auf Nichtabzweigung der Liste 2- Chemikalien für nach dem CWÜ verbotene Zwecke
- Prüfung auf Abwesenheit von Liste 1- Chemikalien, falls diese nicht für erlaubte Zwecke (Forschung, pharmazeutische Produktion, usw.) bereits gemeldet wurden.
Zeitpunkt der Inspektionen
Erstinspektion
Innerhalb eines Jahres nach Abgabe der ersten Meldung über der Inspektionsschwelle soll das Werk nach Möglichkeit inspiziert werden.
Routineinspektion
Unabhängig von o.g. Regelung für Erstinspektionen besteht grundsätzlich eine Inspektionspflicht, wenn in mindestens einem der drei vorangegangenen Kalenderjahre die Inspektionskriterien erfüllt wurden. Trifft dies für die Jahre nach einer stattgefundenen Erstinspektion zu, können anschließend Routineinspektionen stattfinden.
Beispiel:
- Inspektionskriterien erfüllt: 2008 und 2009
- Erstinspektion soll in 2009 erfolgen (innerhalb eines Jahres nach Abgabe der ersten Meldung)
- mögliche Routineinspektionen können bis 2012 stattfinden (2012: im letzten der drei vorangegangenen Kalenderjahre (2009) wurden die Inspektionskriterien erfüllt)
Somit kann eine Inspektionspflicht auch dann bestehen, wenn die "auslösende" Chemikalie nicht mehr oder nur noch unter der Mengenschwelle für die Inspektionspflicht gehandhabt wird. Häufigkeit und Umfang dieser Routineinspektionen werden von der OVCW nach Abschluss und abhängig vom Ergebnis der Inspektion werksspezifisch festgelegt. Es können max. zwei Liste 2 -Inspektionen / Kalenderjahr in einem Werk stattfinden.
Allgemeiner Ablauf einer Liste 2- Inspektion
Notifikation
Allgemein werden Inspektionen kurzfristig von der OVCW notifiziert. Eine Liste 2- Inspektion wird üblicherweise mittwochs (Erstinspektion) bzw. donnerstags (Routineinspektion) vor der Einreise des Inspektionsteams am darauffolgenden Montag notifiziert. Die jeweils betroffene Firma wird vom BAFA umgehend informiert.
Ablauf der Inspektion
Nach Ankunft des Inspektionsteams und des BAFA- Begleitteams in der Firma findet am Montag eine Vorstellungsrunde, das sog. Pre- Inspektion- Briefing (PIB) statt. Anschließend beginnen die Inspektionsaktivitäten mit einer Werksbesichtigung. Während der Inspektion findet eine Anlagenbegehung und eine Buchprüfung zum Nachweis der Nichtabzweigung der Liste 2- Chemikalien statt. Die Inspektionsaktivitäten sind in der Regel am Mittwoch oder Donnerstag abgeschlossen. Danach erstellt das Inspektionsteam einen vorläufigen Abschlussbericht. Mit Unterzeichnung des Abschlussberichtes endet die Inspektion. Im Anschluss reist das Inspektionsteam am Donnerstag oder Freitag wieder aus.
Aufgaben des BAFA- Begleitteams
- Einweisung der Firmen in Inspektionsabläufe, notwendige Unterlagen, inspektionsrelevante Anlagen etc. sowie Unterrichtung im Inspektionsfall
- Wahrnehmung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland
- Wahrung der Rechte der Firma gegenüber dem Inspektionsteam (z.B. Schutz vertraulicher Firmendaten)
- Wahrung der Rechte des Inspektionsteams gegenüber der Firma (Erhalt der notwendigen Informationen zum Erreichen der Inspektionsziele)
- logistische Vorbereitungen
Aufgaben der Firma:
- Stellen eines Inpektionsbeauftragten / Ansprechpartners
- Vorstellung der Firma
- Bereitstellen der notwendigen Daten und Dokumente (z.B. Werksplan, Dokumente zur Buchprüfung, Sicherheitsbestimmungen innerhalb des Werkes)
- Zugangsgewährung zu den inspektionsrelevanten Bereichen des Werkes (unter Berücksichtigung von vertraulichen Bereichen)
- Logistische Mitwirkung (Bereitstellung von zwei Büroräumen (einer für des Inspektionsteam mit Telefonanschluss, einer für das BAFA-Begleitteam), Fax, Kopierer, Shredder)
Für weitergehende Informationen kann über das Kontaktformular der Inspektionsleitfaden angefordert werden.
