Inspektionen für Liste 3- Chemikalien
Voraussetzungen
Eine Inspektionspflicht besteht, wenn ein Werk eine Liste 3- Chemikalie in einer Größenordnung von > 200 t im letzten Kalenderjahr produziert hat oder im folgenden Kalenderjahr voraussichtlich produzieren wird.
Eine Inspektionspflicht besteht auch, wenn der Anteil der in einer Mischung enthaltenen kontrollierten Chemikalie > 30% ist und über der Mengenschwelle für Inspektionen liegt.
Inspektionsziel
- Überprüfung der Meldedaten
- Prüfung auf Abwesenheit von Liste 1- Chemikalien, falls diese nicht für erlaubte Zwecke (Forschung, pharmazeutische Produktion, usw.) bereits gemeldet wurden.
Zeitpunkt der Inspektionen
Die zu inspizierenden Werke werden von der OVCW nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Dabei wird neben der jährlich abzugebenden Meldung die geographische Verteilung berücksichtigt. Die Gesamtzahl der jährlich weltweit stattfindenen Liste 3- Inspektionen wird im Haushalt der OVCW festgelegt.
Allgemeiner Ablauf einer Liste 3- Inspektion
Notifikation
Eine Liste 3- Inspektion wird im Allgemeinen montags vor der Einreise des Inspektionsteams am darauffolgenden Montag notifiziert. Die jeweils betroffene Firma wird vom BAFA umgehend informiert.
Ablauf der Inspektion
Nach Ankunft des Inspektionsteamsam Montag in der Firma findet eine Vorstellungsrunde, das Pre- Inspektion- Briefing (PIB), statt. Anschließend beginnen mit einer Werksbesichtigung die Inspektionsaktivitäten, die maximal 24 h dauern (z. B. von Mo. 16:00 Uhr bis Di. 16:00 Uhr, unter Berücksichtigung der Geschäftszeiten). Dabei werden sowohl die Meldedaten überprüft als auch eine Anlagenbegehung durchgeführt. Im Anschluss an die Inspektionsaktivitäten erstellt das Inspektionsteam einen vorläufigen Abschlussbericht. Mit Unterzeichnung des Abschlussberichtes endet die Inspektion. Im Anschluss reist das Inspektionsteam (üblicherweise mittwochs oder donnerstags) wieder aus .
Aufgaben des BAFA- Begleitteams
- Einweisung der Firmen in Inspektionsabläufe, notwendige Unterlagen, inspektionsrelevante Anlagen etc. sowie Unterrichtung im Inspektionsfall
- Wahrnehmung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland
- Wahrung der Rechte der Firma gegenüber dem Inspektionsteam (z. B. Schutz vertraulicher Firmendaten)
- Wahrung der Rechte des Inspektionsteams gegenüber der Firma (Erhalt der notwendigen Informationen zum Erreichen der Inspektionsziele)
- logistische Vorbereitungen
Aufgaben der Firma:
- Stellen eines Inpektionsbeauftragten / Ansprechpartners
- Vorstellung der Firma
- Bereitstellen der notwendigen Daten und Dokumente (z.B. Werksplan, Dokumente zur Buchprüfung, Sicherheitsbestimmungen innerhalb des Werkes)
- Zugangsgewährung zu den inspektionsrelevanten Bereichen des Werkes (unter Berücksichtigung von vertraulichen Bereichen)
- Logistische Mitwirkung (Bereitstellung von zwei Büroräumen (einer für des Inspektionsteam mit Telefonanschluss, einer für das BAFA-Begleitteam), Fax, Kopierer, Shredder)
Für weitergehende Informationen kann über das Kontaktformular der Inspektionsleitfaden angefordert werden.
