Inspektionspflichten für Chemikalien der Liste 3
Produktion
Wer ein Werk betreibt, in dem mindestens ein Betrieb mehr als 200 Tonnen einer Chemikalie der Liste 3 im Jahr produziert oder im jeweils folgenden Kalenderjahr voraussichtlich produzieren wird, ist inspektionspflichtig.
Mischungen
Eine Inspektionspflicht besteht auch, wenn der Anteil der in einer Mischung enthaltenen kontrollierten Chemikalie > 30% ist und über der Mengenschwelle für Inspektionen liegt.
