Häufige Meldefehler
Die jährlich abzugebenden Meldungen sind Grundlage und Gegenstand der Überprüfung bei den durchzuführenden CWÜ- Inspektionen. Außerdem werden die Meldungen zur Ermittlung der Jahresmengen von im- bzw. exportierten CWÜ- relevanten Chemikalien herangezogen. Fehlerhafte Meldungen führen zu einem erhöhten Klärungsbedarf, was z. B. zu zeitlichen Verzögerungen bei Inspektionen führen kann. Deshalb wird im Anschluss auf die am häufigsten vorkommenden Fehler näher eingegangen.
Allgemeine Meldefehler (Listenchemikalien und BOC)
Verspätete Abgabe der Meldung
Zur korrekten Erfassung der Meldedaten ist eine fristgerechte Abgabe der Meldungen unerlässlich.
Definitionen
Das CWÜ verwendet eine eigene spezifische Begrifflichkeit. Ganz besonders ist hier auf den Begriff Betrieb hinzuweisen.
Als Betrieb bezeichnet man einen weitgehend eigenständigen Bereich mit meist eigenem Betriebsleiter, in dem sich eine oder mehrere industrielle Anlagen mit zugehörigen Infrastruktureinrichtungen befinden. Infrastrukturelemente, die darauf hinweisen können, dass es sich nach CWÜ- Definition um einen eigenständigen Betrieb handelt, sind z. B. kleine Verwaltungsabteilungen, Lager-/Abwicklungsbereiche für Rohstoffe und Erzeugnisse, Abwasser-/Abfallbehandlungs-/-entsorgungsbereiche, Kontroll-/analytische Labore oder Erste-Hilfe-Stationen, die speziell für den einen Betrieb zuständig sind.
Meldefehler bezüglich Listenchemikalien
Umgang mit Liste 2- Abfällen
Bei in Deutschland durchgeführten Inspektionen stellte sich heraus, dass der Umgang mit Liste 2- Abfällen häufig unkorrekt gemeldet wurde. Hierzu finden Sie eine Übersicht, wie korrekt gemeldet werden muss.
- Abgabe von Abfall zur Entsorgung an andere Firma im Inland: keine Meldung erforderlich
- Abgabe von Abfall zur Entsorgung ins Ausland: als Export meldepflichtig
- Verbrennung von Abfall in eigener Verbrennungsanlage: als Verbrauch meldepflichtig
- Chemische Neutralisation von Abfall (im eigenen Werk): als Verbrauch meldepflichtig
Weitere:
- Bitte achten Sie darauf, dass produzierte Liste 2- Chemikalien, die als Katalysator oder Spül-/Lösemittel im Kreislauf eingesetzt werden, nicht doppelt bzw. gar nicht gemeldet werden.
- Produktgruppen auf dem Werksbogen beziehen sich auf die hauptsächlichen Tätigkeiten des Werkes; Produktgruppen auf dem Betriebsbogen beziehen sich nur auf den gemeldeten Betrieb, Produktgruppen auf dem Liste 2- Chemikalienbogen beziehen sich nur auf die gemeldete Chemikalie.
Meldefehler bezüglich BOC- Chemikalien
Die Produktion von BOC im Sinne des CWÜ bezieht sich nur auf chemische Synthese; rein physikalische Prozesse wie Formulierungen, Herstellung von Dispersionen oder Mischen werden als Verarbeitung angesehen und daher für BOC nicht meldepflichtig.
Bei der Berechnung der Produktionsmenge des Werkes werden nur die Endprodukte eines Betriebes berücksichtigt, nicht die Zwischenprodukte. Diese Endprodukte sind auch dann zu berücksichtigen, wenn sie in einem weiteren Betrieb umgesetzt werden. Gemeldet wird die Summe der Einzelmengen.
Produktgruppen:
- Produktgruppen sollen einen allgemeinen Überblick über die Tätigkeiten des Werkes geben. Bitte geben Sie die Produktgruppen an, die sich auf die Hauptprodukte des Werkes beziehen.
- Warenbezogene Produktgruppen (z. B. Koemtika (553), Pharmazeutika (541,542), Insektizide (591)) bitte nur dann verwenden, wenn diese Produkte tatsächlich als solche produziert werden. Bei alleiniger Wirkstoffproduktion benutzen Sie bitte die chemikalienbezogenen Produktgruppen (511-524).
- Bei Produktionsumstellung müssen Sie in der nächsten Meldung die Produktgruppen entsprechend anpassen.
