Meldearten und Meldeunterlagen
Liegt eine Meldepflicht vor, sind nachfolgend aufgeführte Meldungen an das BAFA abzugeben. Der Meldeleitfaden erläutert detailliert die abzugebenden Meldungen.
Erstmeldung
Die Erstmeldung erfolgte einmalig bei Inkrafttreten des CWÜ.
Jahresabschlussmeldungen
Die Jahresabschlussmeldungen sind Meldungen für das abgelaufene Kalenderjahr.
Jahresvoraus-, Neu-, Änderungsmeldungen
Die Jahresvorausmeldungen sind Meldungen für das folgende Kalenderjahr.
Änderungsmeldungen sind Meldungen zu Abweichungen gegenüber den zuletzt abgegebenen Jahresvorausmeldungen oder Neumeldungen.
Neumeldungen sind Meldungen über eine erstmalige Aufnahme einer meldepflichtigen Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr.
- Vermeidung typischer Meldefehler (pdf 1004 KByte)
- Meldeleitfaden des Chemiewaffenübereinkommens (pdf 322 KByte)
- Grafische Übersicht Voraus-, Neu- und Änderungsmeldungen (pdf 20 KByte)
- Grafische Übersicht Jahresabschlussmeldungen (pdf 22 KByte)
- Meldepflicht bei der Einfuhr und Ausfuhr von Chemikalien der Listen 2 und 3 (pdf 155 KByte)
