Meldepflichten für BOC- Chemikalien
Neben der Meldepflicht für die Produktion gelisteter Chemikalien sehen die Regelungen des CWÜ auch vor, dass die Produktion von organischen Chemikalien – im Folgenden Bestimmte Organische Chemikalien (BOC) genannt – meldepflichtig ist.
Wer ist meldepflichtig?
- Werke, die pro Jahr> 200 t BOC produzieren, sind meldepflichtig. Hierbei ist die Summe aller BOC zu bilden.
- Werke, in denen mindestens 1 Betrieb > 30 t einer PSF-Chemikalie in einem Jahr produziert
Genauere Erläuterungen finden Sie auf dem dieser Seite beigefügten Merkblatt.
Mischungen
BOC werden nur in reiner bzw. technisch reiner Form erfasst, eine festgelegte Konzentrationsgrenze existiert nicht. Mischungen, die eine / mehrere BOC enthalten oder als Mischung produziert werden, sind nicht meldepflichtig.
Definition Produktion von BOC
Produktion im Sinne des CWÜ bedeutet die Bildung einer BOC durch chemische Reaktion (chemische Synthese). Alle anderen "Produktionsarten" (z. B. biologische Herstellung, physikalische Prozesse wie Mischen, Formulieren, etc. sowie Verbrauch, ohne dass neue BOC entstehen) sind nicht meldepflichtig.
Meldearten
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Jahresabschlussmeldung unter Verwendung des Werksformulars
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Abgabetermin: 01.02. des folgenden Kalenderjahres
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- Merkblatt Meldpflicht BOC (pdf 145 KByte)
