Meldepflichten für Chemikalien der Liste 1
Produktion
Wer ein Werk betreibt, das mehr als 100 Gramm einer Chemikalie der Liste 1 im Jahr produziert oder im jeweils folgenden Kalenderjahr voraussichtlich produzieren wird, ist zu Meldungen verpflichtet.
Einfuhr und Ausfuhr
Wer Chemikalien der Liste 1 in Vertragsstaaten (gilt auch für Transfers innerhalb der EU) ein- oder ausführt, ist zu Meldungen verpflichtet.
Mischungen
Eine Meldepflicht besteht auch, wenn die Chemikalie in einer Mischung mit einem Anteil > 1% enthalten ist.
- Beschränkungen bei Chemikalien der Liste 1 (pdf 28 KByte)
