Meldepflichten für Chemikalien der Liste 3
Produktion
Wer ein Werk betreibt, in dem mindestens ein Betrieb mehr als 30 Tonnen einer Chemikalie der Liste 3 im Jahr produziert oder im jeweils folgenden Kalenderjahr voraussichtlich produzieren wird, ist zu Meldungen verpflichtet.
Einfuhr und Ausfuhr
Meldepflichtig ist, wer mehr als eine Tonne einer Chemikalie der Liste 3 im Jahr (gilt auch für Transfers innerhalb der EU) ein- oder ausführt.
Mischungen
Eine Meldepflicht besteht auch, wenn der Anteil der in einer Mischung enthaltenen kontrollierten Chemikalie > 30% ist und über der Mengenschwelle der Meldepflicht liegt.
