Vorschriften
Das Chemiewaffenübereinkommen wurde veröffentlicht mit dem Gesetz zum Chemiewaffenübereinkommen vom 5. Juli 1994 (BGBl. II S. 806) und damit in nationales Recht umgesetzt.
Gesetzliche Grundlage für die innerstaatliche Durchführung des Übereinkommens ist das Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜAG) vom 02.08.1994 (BGBl. I. S. 1954) mit der Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜV) vom 20.11 1996 (BGBl. I. S. 1974).
-
Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (CWÜAG)
http://bundesrecht.juris.de/cw_ag/index.html
-
Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜV)
http://bundesrecht.juris.de/cw_v/index.html
