Eritrea
Hintergrund und Entwicklungen
Auf Grundlage der Resolutionen des VN-Sicherheitsrates hat der Rat der Europäischen Union im Rahmen des Gemeinsamen Standpunktes 2010/127/GASP vom 1. März 2010 restriktive Maßnahmen gegen Eritrea beschlossen.
Durch die Verordnung (EU) Nr. 667/2010 wurden die Vorgaben in unmittelbar geltendes Rechts umgesetzt, soweit sie in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen.
Überblick über die Embargomaßnahmen
Waffenembargo
Gemäß dem Beschluss 2010/127/GASP sind der Verkauf und die Lieferung von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial jeder Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und Ersatzteilen für dieselben verboten.
Im Zusammenhang damit ist auch die Beschaffung dieser Güter sowie die Bereitstellung von technischer, finanzieller Hilfe oder anderer Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten untersagt.
Personenbezogene Sanktionsmaßnahmen
Sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, der im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 667/2010 genannten Personen, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die politischen und militärischen Führer Eritreas sowie staatliche und halbstaatliche Einrichtungen oder in deren Namen oder auf ihre Anweisung handelnde Personen oder Einrichtungen, sind eingefroren. Diesen Personen und Einrichtungen dürfen auch keine Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden (Bereitstellungsverbot).
Hinweis
Der Beschluss 2010/127/GASP bindet rechtlich nur die Mitgliedsstaaten. Die Umsetzung dieser Vorgaben wird, soweit erforderlich, derzeit in unmittelbar geltendes nationales Recht vorgenommen.
Übersicht der einschlägigen Rechtsakte
- Verordnung 667 / 2010 vom 26.07.2010
(pdf 767 KByte)
über bestimmte restriktive Maßnahmen gegen Eritrea
- Beschluss 2010 / 127 / GASP des Rates vom 1. März 2010
(pdf 714 KByte)
über restriktive Maßnahmen gegen Eritrea
- Beschluss 2010 / 414 / GASP des Rates vom 26.07.2010
(pdf 701 KByte)
zur Änderung des Beschlusses 2010/127/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Eritrea
