Maßnahmen wegen der Ermordung Rafiq Hariris
Der UN-Sicherheitsrat hat im Rahmen der Resolution 1636 (2005) Maßnahmen beschlossen, welche sich gegen Personen richten, die der Planung, Förderung, Organisation oder Begehung des terroristischen Bombenanschlags auf den ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafiq Hariri verdächtigt werden. Diesen Personen ist zu untersagen, durch das Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten zu reisen oder in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen. Ferner sollen die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen dieser Personen eingefroren werden. Ihnen dürfen keine Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden (Bereitstellungsverbot).
Der Rat der Europäischen Union hat diese Maßnahmen im Rahmen des Gemeinsamen Standpunktes 2005/888/GASP angenommen. Die Maßnahmen welche in den Kompetenzbereich der EU fallen, wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 305/2006 in unmittelbar bindendes Gemeinschaftsrecht umgesetzt.Übersicht über die einschlägigen Rechtsakte
- Verordnung 305 / 2006 des Rates vom 21. Februar 2006
(pdf 83 KByte)
Einfrieren der Gelder von Personen in Anhang I und Bereitstellungsverbot
- Gemeinsamer Standpunkt des Rates 888 / 2005 vom 12. Dezember 2005
(pdf 42 KByte)
Reiserestriktionen, Finanzsanktionen
