Embargos
Allgemeiner Hinweis zur Veröffentlichung von Embargovorschriften
Im Interesse der besseren Übersichtlichkeit und Handhabung für die Praxis werden derzeit die Veröffentlichungen zu den länderbezogenen Embargos neu geordnet. Ziel ist es, sowohl dem externen als auch dem internen Anwender den Umgang mit unserer Homepage im Bereich der Embargos zu erleichtern.
Sie finden bei den einzelnen Länder-Ordnern bereits folgende Grundstruktur vor:
- Embargo-Verordnungen der EU
- Änderungs- bzw. Durchführungsverordnungen (z. B. Neufassungen oder Änderungen der Anhänge der entsprechenden Embargo-Verordnung)
- Gemeinsame Standpunkte oder Beschlüsse im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
- Sonstige (z. B. ältere Verordnungen, die zu Informationszwecken veröffentlicht bleiben)
Daneben werden zu den einzelnen Embargomaßnahmen Hinweistexte erarbeitet, die einen Überblick über die jeweiligen Sanktionsmaßnahmen bieten. Diese Überarbeitungen finden kontinuierlich statt um die Aktualität dieser Veröffentlichungen zu wahren.
Länderbezogene Embargomaßnahmen
Embargos werden aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet und beschränken die Freiheit im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber bestimmten Ländern.
Oftmals werden diese Embargos zuerst durch einen Beschluss des UN-Sicherheitsrates initiiert. Die Umsetzung dieser VN-Resolutionen erfolgt für die Mitgliedstaaten der EU in Form von Gemeinsamen Standpunkten auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Im Rahmen der GASP kann der Rat der Europäischen Union jedoch auch eigene Embargomaßnahmen verhängen, die nicht auf eine VN-Resolution zurückgehen. Die Beschlüsse des Rates im Rahmen der GASP sind völkerrechtlich für die Mitgliedstaaten verbindlich. Damit die Vorgaben der GASP-Beschlüsse unmittelbar geltendes EG-Recht werden, bedürfen diese einer weiteren Konkretisierung und Umsetzung durch unmittelbar geltende EU-Verordnungen oder durch nationale Rechtsakte.
Je nach Umfang der Beschränkungen können drei Embargoarten unterschieden werden: Totalembargos, Teilembargos und Waffenembargos.
Bitte beachten Sie, dass Inhalt und Umfang der erlassenen Maßnahmen in Abhängigkeit zum jeweiligen Ziel unterschiedlich sind und sie vielfältige Beschränkungen und Verbote enthalten können. Daher ist im Einzelfall genau zu prüfen, ob die geplante Handlung und/oder das zugrundeliegende Rechtsgeschäft von Beschränkungen betroffen sind. Embargoregelungen können nicht nur die Ausfuhr des Gutes, sondern beispielsweise auch die Einfuhr von Gütern, den Kapital- und Zahlungsverkehr, die Erbringung von Dienstleistungen sowie den Abschluss und die Erfüllung von Verträgen betreffen.
Die in den Embargovorschriften enthaltenen Regelungen bzw. Güterbeschreibungen in den entsprechenden Anhängen gehen den allgemeinen ausfuhrrechtlichen Regelungen vor. Allerdings bleiben die allgemeinen Regelungen daneben weiterhin anwendbar. Sollten also die Voraussetzungen der Embargovorschriften nicht gegeben sein, sind stets die allgemeinen ausfuhrrechtlichen Regelungen, d. h. insbesondere die EG-Dual-use-Verordnung, zu berücksichtigen.
Personenbezogene Embargomaßnahmen / Terrorismus
Neben Embargos, die sich gegen bestimmte Länder richten, gibt es auch restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, das heißt so genannte personenbezogene, länderunabhängige Embargos. Diese Maßnahmen, namentlich Finanzsanktionen, richten sich gegen einzelne Personen, Einrichtungen oder Organisationen.
Zuständigkeiten
Das BAFA setzt Embargos administrativ um, soweit sie Güter, technische Hilfe und wirtschaftliche Ressourcen betreffen. Für die administrative Umsetzung betreffend Gelder, Finanzmittel und Finanzhilfe ist die Deutsche Bundesbank zuständig.
Ergänzende Hinweise
Weitere Informationen zum Außenwirtschaftsverkehr mit Embargo-Ländern finden Sie in dem Merkblatt unter dem Link „Downloads“.
Einen kompakten, aktuellen Überblick vermittelt hierzu die Übersicht über die länderbezogenen Embargos, die Sie in der Rubrik „Übersicht“ downloaden können.
Schließlich finden Sie weiterführende Informationen zu den länderunabhängigen Embargos, etwa ein Merkblatt zu den Embargomaßnahmen zu Terrorismusbekämpfung unter der Rubrik „Terrorismus“.
Disclaimer
In diesem Bereich unserer Webseite finden Sie Rechtsakte und Informationstexte zu den verschiedenen länderbezogenen und länderunabhängigen Embargomaßnahmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass neuere Rechtsakte hier nur mit zeitlicher Verzögerung eingestellt bzw. eingearbeitet werden. Insofern stellen die hier dargebotenen Inhalte lediglich eine Informations- und Dokumentationsquelle dar, für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird.
Letztendlich verbindlich sind ausschließlich die in den gedruckten Ausgaben des Amtsblatts der Europäischen Union bzw. die im Bundesanzeiger veröffentlichten Texte.
