Irak
Hintergrund und Entwicklungen
2003 wurde das von den Vereinten Nationen verhängte Totalembargo mit der Resolution 1483 (2003) des VN-Sicherheitsrates weitgehend aufgehoben. Der Wirtschaftsverkehr mit dem Irak unterliegt allerdings weiterhin einigen Beschränkungen. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen verabschiedete der Rat der EU am 7. Juli 2003 den Gemeinsamen Standpunkt 495/2003/GASP und erließ die Verordnung 1210/2003.
Überblick über die Embargomaßnahmen
Waffenembargo
Nach §69e Abs. 1 AWV, der den Gemeinsamen Standpunkt 2003/495/GASP in nationales Recht umsetzt, sind Verkauf und Ausfuhr von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial, die von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst sind, in den Irak verboten. Ausnahmen betreffen Lieferungen für die im Land stationierten multinationalen Streitkräfte.
Handelsbeschränkungen
Weitere Beschränkungen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates vom 7. Juli 2003 und den nachfolgenden Änderungsverordnungen geregelt.
Einnahmen aus Exportverkäufen von Erdöl, Erdölprodukten und Erdgas (siehe Anhang I dieser Verordnung) sind in den Entwicklungsfonds Irak einzuzahlen. Erdöl, Erdölprodukte und Erdgas mit Ursprung in Irak und in den Entwicklungsfonds eingezahlte Verkaufserlöse unterliegen nicht der Pfändung und genießen Gerichtsimmunität.
Gelder und wirtschaftliche Ressourcen von ehemaligen irakischen Regierungsmitgliedern und bestimmten staatlichen Organen und Unternehmen werden gemäß den Anhängen III und IV dieser Verordnung eingefroren.
Den in Anhang IV genannten Personen, Organen und Unternehmen, die mit dem Regime des Präsidenten Saddam Hussein in Verbindung standen, dürfen keine Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden (sog. Bereitstellungsverbot).
Es gilt ein Einfuhr-, Ausfuhr- und Handelsverbot für irakische Kulturgüter, es sei denn, diese wurden nachweislich vor dem 6. August 1990 aus dem Irak ausgeführt.
Erfüllungsverbot
Das Erfüllungsverbot gilt nach der Verordnung (EWG) Nr. 3541/92 weiterhin, wonach Ansprüche aus Verträgen, die von den ab 1990 gegenüber Irak verhängten Embargomaßnahmen erfasst werden, auch nach Aufhebung der Maßnahmen nicht erfüllt werden dürfen. Deutsche Unternehmen sind daher gegen Ansprüche irakischer Geschäftspartner geschützt, die vor der Verhängung des Embargos abgeschlossen wurden und wegen dem Embargo nicht abgewickelt werden durften.
Übersicht der einschlägigen Rechtsakte
- Verordnung 3541 / 1992 vom 7. Dezember 1992
(pdf 269 KByte)
Erfüllungsverbot für Ansprüche aus Verträgen und Transaktionen, die von der Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 661(1990) betroffen waren.
- Verordnung 1210 / 2003 des Rates vom 7. Juli 2003
(pdf 254 KByte)
u.a. Verhängung von Finanzsanktionen und Handelsbeschränkungen
- Berichtigung der Verordnung 1210 / 2003 des Rates vom 7. Juli 2003 (pdf 178 KByte)
- Verordnung 1799 / 2003 des Rates vom 13. Oktober 2003
(pdf 101 KByte)
u.a. Verhängung von Finanzsanktionen und Handelsbeschränkungen
- Berichtigung der Verordnung 1799 / 2003 des Rates vom 7. Juli 2003 (pdf 29 KByte)
- Verordnung 2119 / 2003 der Kommission vom 2. Dezember 2003
(pdf 77 KByte)
Erweiterung der Namensliste in Anhang III
- Verordnung 924 / 2004 der Kommission vom 29. April 2004
(pdf 78 KByte)
Änderung der Namensliste in Anhang IV
- Verordnung 979 / 2004 der Kommission vom 14. Mai 2004
(pdf 68 KByte)
Änderung der Namensliste in Anhang III
- Verordnung 1086 / 2004 der Kommission vom 9. Juni 2004
(pdf 43 KByte)
Änderung der Anhänge III und IV
- Verordnung 1412 / 2004 des Rates vom 3. August 2004
(pdf 37 KByte)
Zeitliche Begrenzung der Immunitäten
- Verordnung 1087 / 2005 der Kommission vom 8. Juli 2005
(pdf 37 KByte)
Änderung von Anhang IV
- Verordnung 1286 / 2005 der Kommission vom 3. August 2005
(pdf 37 KByte)
Änderung von Anhang IV
- Verordnung 785 / 2006 der Kommission vom 23. Mai 2006
(pdf 41 KByte)
Änderung der Anhänge III und IV
- Verordnung 195 / 2008 des Rates vom 3. März 2008
(pdf 48 KByte)
Verlängerung von Transaktionsbeschränkungen und Immunitäten
- Verordnung 175/2009 vom 5. März 2009 (Irak)
(pdf 36 KByte)
Verlängerung von Transaktionsbeschränkungen und Immunitäten
- Verordnung 168 / 2010 des Rates vom 1. März 2010 (Irak)
(pdf 704 KByte)
Verlängerung von Transaktionsbeschränkungen und Immunitäten
- Gemeinsamer Standpunkt des Rates 2003 / 495 / GASP vom 7. Juli 2003
(PDF 99 KByte)
u.a. Verbote für Rüstungsgüter
- Gemeinsamer Standpunkt des Rates 2003 / 735 / GASP vom 13. Oktober 2003
(pdf 95 KByte)
Klarstellungen bez. der Sanktionen nach Art. 2
- Gemeinsamer Standpunkt des Rates 2004 / 553 / GASP vom 19. Juli 2004
(pdf 40 KByte)
Änderung der Bestimmungen bez. der Rüstungsgüter
- Gemeinsamer Standpunkt des Rates 2008 / 186 / GASP vom 3. März 2008
(pdf 32 KByte)
Verlängerung und Änderung der Transaktionsbeschränkungen und Immunitäten
- Gemeinsamer Standpunkt des Rates 2009 / 175 / GASP vom 5. März 2009
(pdf 33 KByte)
Verlängerung von Transaktionsbeschränkungen und Immunitäten
- Beschluss 2010 / 128 / GASP des Rates vom 1. März 2010 (Irak)
(pdf 697 KByte)
Verlängerung von Transaktionsbeschränkungen und Immunitäten
