Sierra Leone
Dem Sicherheitsrat der VN folgend hat der Rat der Europäischen Union am 8. November durch den Beschluss 2010 / 677 / GASP den Gemeinsamen Standpunkt 98/409/GASP gegen Sierra Leone aufgehoben. Somit gelten bezüglich dieses Staates keine besonderen Restriktionen mehr. Sierra Leone gilt infolge der Aufhebung nicht mehr als Waffenembargoland im Sinne des Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 428/2009. Bis zur Aufhebung des § 69c AWV gelten die dort enthaltenen Beschränkungen (Waffenembargo für Güter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste) jedoch fort.
Übersicht über die einschlägigen Rechtsakte
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