Sierra Leone
Nach §69c Abs. 1 AWV besteht in Umsetzung des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 1998/409/GASP vom 26. Juni 1998 ein Waffenembargo für Güter des TeilsI Abschnitt A der Ausfuhrliste. Des Weiteren bestehen Reiserestriktionen für führende Mitglieder der früheren Militärjunta und der Revolutionary United Front (RUF).
Übersicht über die einschlägigen Rechtsakte
- Gemeinsamer Standpunkt des Rates 409/1998
vom 29. Juni 1998
(pdf 37 KByte)
Waffenembargo und Reiserestriktionen
- Gemeinsamer Standpunkt 2008/81/GASP des Rates
vom 28. Januar 2008
(pdf 30 KByte)
Änderung der Reiserestriktionen
