Simbabwe
Hintergrund und Entwicklungen
Im Rahmen des Gemeinsamen Standpunktes 2004/161/GASP vom 19. Februar 2004 hat der Rat der Europäischen Union erneut die Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen Simbabwe beschlossen. Durch die Verordnung (EG) Nr. 314/2004 wurden die Vorgaben des Gemeinsamen Standpunktes des Rates in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt, soweit sie in die Zuständigkeit der Europäischen Union fallen.
Überblick über die Embargomaßnahmen
Waffenembargo
Nach § 69h AWV, der Regelungen des Gemeinsamen Standpunktes 2004/161/GASP in nationales Recht umsetzt, sind Verkauf und Ausfuhr von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial, die von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst sind, nach Simbabwe verboten.
Ausrüstung für die interne Repression
Die in Anhang I der EG-VO 314/2004 aufgeführten Ausrüstungen, die zur internen Repression verwendet werden können (z. B. Wasserwerfer), dürfen nicht nach Simbabwe verkauft und ausgeführt werden. Im Zusammenhang mit der Beschaffung, Ausfuhr oder Herstellung von Rüstungsgütern sowie von Ausrüstung zur internen Repression darf keine technische Hilfe bzw. direkte oder indirekte finanzielle Unterstützung geleistet werden.
Personenbezogene Sanktionsmaßnahmen
Sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die den in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 in der aktuell gültigen Fassung genannten, einzelnen Mitgliedern der Regierung von Simbabwe und zugehörigen Einrichtungen gehören, werden eingefroren. Diesen Personen und Einrichtungen dürfen auch keine Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden (Bereitstellungsverbot).
Übersicht der einschlägigen Rechtsakte
- Verordnung 314 / 2004 des Rates vom 19. Februar 2004 (Simbabwe)
(pdf 159 KByte)
Verbot der Erbringung bestimmter technischer Hilfeleistungen, Ausfuhrverbot für Güter, die zur internen Repression genutzt werden können, Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen
- Addendum zur Verordnung 314 / 2004 des Rates vom 19. Februar 2004 (Simbabwe)
(pdf 90 KByte)
Klarstellung hinsichtlich dem Einfrieren von Konten
- Verordnung 77 / 2009 der Kommission vom 26. Januar 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 (Simbabwe)
(pdf 124 KByte)
neue Namensliste
- Berichtigung der Verordnung 77 / 2009 der Kommission vom 26. Januar 2009 (Simbabwe) (pdf 27 KByte)
- Verordnung 173 / 2010 vom 25. Februar 2010 (Simbabwe)
(pdf 710 KByte)
Änderung des Personenanhangs III
- Gemeinsamer Standpunkt des Rates 161 / 2004 vom 19. Februar 2004 (Simbabwe)
(pdf 119 KByte)
u. a. Waffenembargo
- Gemeinsamer Standpunkt des Rates 632 / 2008 vom 31. Juli 2008 (Simbabwe)
(pdf 37 KByte)
Änderung der Reiserestriktionen und der Finanzsanktionen
- Gemeinsamer Standpunkt 2009 / 68 / GASP des Rates vom 26. Januar 2009 (Simbabwe)
(pdf 89 KByte)
Verlängerung der Sanktionsmaßnahmen, neue Namensliste
- Gemeinsamer Standpunkt 2010 / 92 / GASP des Rates vom 15. Februar 2010 (Simbabwe)
(pdf 701 KByte)
Verlängerung der Sanktionsmaßnahmen, Streichung von Personen aus der Namensliste
- Beschluss 2010 / 121 / GASP des Rates vom 25. Februar 2010 (Simbabwe)
(pdf 698 KByte)
Änderung des Personenanhangs
