Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan
Hintergrund und Entwicklungen
Die Sanktionen angesichts der Lage in Afghanistan gehen auf die VN-Resolution Nr. 1988 (2011) zurück, welche im Rahmen der Verordnung Nr. 753/2011 vom 1. August 2011 (ABl. EG Nr. L 199, Seite 1) umgesetzt wurde.
Durch die Verordnung Nr. 753/2011 wurden angesichts der aktuellen Entwicklungen in Afghanistan ein Teil der vorher durch die Verordnung 881/2002 sanktionierten Personen einem gesonderten Regime unterworfen. Durch Einführung der Verordnung Nr. 753/2011 wird nunmehr zwischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die dem Al-Qaida-Netzwerk unterliegen, und den Anhängern der Taliban unterschieden.
Überblick über die Embargomaßnahmen
Insbesondere werden die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen der in Anhang I dieser Verordnung aufgeführten Personen und Einrichtungen eingefroren. Diesen Personen und Einrichtungen dürfen des Weiteren weder direkt noch indirekt Gelder und sonstige Wirtschaftsressourcen zur Verfügung gestellt werden (Bereitstellungsverbot).
In Anhang I werden vor allem natürliche und juristische Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen genannt, die den Taliban angehören, mit den Taliban verbunden sind oder vom Sanktionsausschuss als Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen bezeichnet wurden, die mit den Taliban verbunden und daher für die Bedrohung des Friedens, der Stabilität und der Sicherheit in Afghanistan verantwortlich sind.
Ergänzender Hinweis
Der Anhang I der Verordnung Nr. 753/2011 unterliegt regelmäßigen Anpassungen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde hier auf die Anzeige sämtlicher Änderungsverordnungen verzichtet. Unter den einschlägigen Rechtsakten finden Sie die Verordnung Nr. 753/2011 und die zugrunde liegenden Gemeinsamen Standpunkte. Zu Verordnungen, mit denen nur der Namensanhang I geändert wurden, finden Sie untenstehend die jeweils letzten drei Änderungsverordnungen.
Die EU bietet jedoch eine frei zugängliche Datenbank mit Suchfunktion an, welche sämtliche aktuell gelisteten Personen und Einrichtungen enthält, gegen die Finanzsanktionen der EU bestehen. Diese Datenbank kann über den entsprechenden Link unter „Weiterführende Dokumente“ aufgerufen werden.
Übersicht der einschlägigen Rechtsakte
Diese Dokumente dienen lediglich der Information; das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übernimmt keine Verantwortung für seine Inhalte.
Die Dokumente finden Sie nunmehr über einen entsprechenden Link auf der rechten beziehungsweise linken Seite.
