Maßnahmen gegen das Al-Qaida-Netzwerk und die Taliban
Hintergrund und Entwicklungen
Maßnahmen gegen die Personengruppe gehen auf die VN-Resolution Nr. 1390 (2002) zurück, welche im Rahmen der Verordnung Nr. 881/2002 vom 27.Mai 2002 (Abl. EG Nr. L 139, Seite 9) umgesetzt wurde.
Überblick über die Embargomaßnahmen
Nach § 69d Aussenwirtschaftsverordnung (AWV), der die Regelungen des Gemeinsamen Standpunktes 2001/930/GASP in nationales Recht umsetzt, ist der Verkauf und die Ausfuhr von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial, die von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst sind, an die im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 genannten Personen und Einrichtungen verboten (Waffenembargo).
Die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen der in Anhang I dieser Verordnung aufgeführten Personen und Einrichtungen werden eingefroren. Diesen Personen und Einrichtungen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder und sonstige Wirtschaftsressourcen zur Verfügung gestellt werden (Bereitstellungsverbot).
Ergänzender Hinweis
Der Anhang I der Verordnung Nr. 881/2002 unterliegt regelmäßigen Anpassungen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde hier auf die Anzeige sämtlicher Änderungsverordnungen verzichtet. Unter den einschlägigen Rechtsakten finden Sie die Verordnung Nr. 881/2002 und die zugrunde liegenden Gemeinsamen Standpunkte. Zu Verordnungen, mit denen nur der Namensanhang I geändert wurden, finden Sie untenstehend die jeweils letzten drei Änderungsverordnungen.
Die EU bietet jedoch eine frei zugängliche Datenbank mit Suchfunktion an, welche sämtliche aktuell gelisteten Personen und Einrichtungen enthält, gegen die Finanzsanktionen der EU bestehen. Diese Datenbank kann über den entsprechenden Link unter „Weiterführende Dokumente“ aufgerufen werden.
Übersicht der einschlägigen Rechtsakte
- Verordnung 881 / 2002 des Rates vom 27. Mai 2002
(pdf 159 KByte)
Finanzsanktionen gegen im Anhang gelistete Personen und Einrichtungen
- Verordnung 561 / 2003 der Kommission vom 27. März 2003
(pdf 98 KByte)
Ausnahmeregelungen
- Verordnung 1286 / 2009 des Rates vom 22. Dezember 2009
(pdf 732 KByte)
Verfahren zur Änderung der Namensliste und Präzisierung einzelner Begrifflichkeiten
- Verordnung 450 / 2010 vom 21. Mai 2010 ( Al Qaida )
(pdf 708 KByte)
Änderung der Namenslisten (Anhang I)
- Verordnung 507 / 2010 vom 11. Juni 2010 ( Al Qaida )
(pdf 699 KByte)
Änderung der Namenslisten (Anhang I)
- Verordnung 586 / 2010 vom 2. Juli 2010 (Al Qaida)
(pdf 699 KByte)
Aktualisierung der Namensliste (Anhang I)
- Verordnung 663 / 2010 der Kommission vom 23. Juli 2010 (Al Qaida)
(pdf 706 KByte)
Änderung der Namenslisten (Anhang I)
- Verordnung 681 / 2010 der Kommission vom 29.07.2010 (Al-Qaida)
(pdf 706 KByte)
Aktualisierung der Namensliste Anhang I
- Gemeinsamer Standpunkt des Rates 2002 / 402 / GASP vom 27. Mai 2002
(pdf 96 KByte)
Finanzsanktionen gegen im Anhang gelistete Personen und Einrichtungen, Waffenembargo, Reiserestriktionen
- Gemeinsamer Standpunkt 2003 / 140 / GASP vom 27. Februar 2003
(pdf 89 KByte)
Bekräftigung der Ausnahmen nach der VN-Resolution 1452 (2002)
