Sonstige Terrorverdächtige
Hintergrund
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 hat die Europäische Union auf der Grundlage der Resolution 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Embargomaßnahmen gegen Personen und Organisationen getroffen, die terroristische Handlungen begehen, zu begehen versuchen, an diesen beteiligt sind, diese fördern oder erleichtern und nicht mit Osama bin Laden, dem AI-Qaida-Netzwerk oder den Taliban in Verbindung stehen (und somit nicht in der Namensliste der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 aufgeführt werden).
Überblick über die Embargomaßnahmen
Nach § 69d Aussenwirtschaftsverordnung (AWV), der die Regelungen des Gemeinsamen Standpunktes 2001/930/GASP in nationales Recht umsetzt, ist der Verkauf und die Ausfuhr von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial, die von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst sind, an die im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 genannten Personen und Einrichtungen verboten (Waffenembargo).
Die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen der im Anhang dieser Verordnung aufgeführten sonstigen terrorverdächtigen Personen und Einrichtungen wird eingefroren. Weiterhin dürfen diesen Personen keine Gelder und sonstige Wirtschaftsressourcen zur Verfügung gestellt werden (Bereitstellungsverbot).
Ergänzender Hinweis
Die EU bietet eine frei zugängliche Datenbank mit Suchfunktion an, welche sämtliche aktuell gelisteten Personen und Einrichtungen enthält, gegen die Finanzsanktionen der EU bestehen. Diese Datenbank kann über den entsprechenden Link unter „Weiterführende Dokumente“ aufgerufen werden.
Grundlegende Rechtsakte
- Verordnung 2580 / 2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 (Terrorismus, sonstige)
(pdf 132 KByte)
Finanzsanktionen gegen im Anhang gelistete Personen und Einrichtungen
- Verordnung 745 / 2003 der Kommission vom 28. April 2003 (Terrorismus, sonstige)
(pdf 93 KByte)
Änderung im Anhang zu Zuständigkeiten
- Verordnung 1207 / 2005 der Kommission vom 27. Juli 2005 (Terrorismus, sonstige)
(pdf 39 KByte)
Änderung im Anhang zu Zuständigkeiten
- Verordnung 1957 / 2005 der Kommission vom 29. November 2005 (Terrorismus, sonstige)
(pdf 37 KByte)
Änderung im Anhang zu Zuständigkeiten
- Verordnung 1461 / 2006 der Kommission vom 29. September 2006 (Terrorismus, sonstige)
(pdf 46 KByte)
Änderung im Anhang zu Zuständigkeiten
- Durchführungsverordnung Nr. 1285 / 2009 des Rates vom 22. Dezember 2009 (Terrorismus, sonstige)
(pdf 723 KByte)
Aktualisierung des Namensanhangs
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 610/2010 des Rates vom 12. Juli 2010
(pdf 719 KByte)
Aktualisierung des Namensanhanges
- Gemeinsamer Standpunkt 2001/931/GASP vom 27. Dezember 2001 (Terrorismus, sonstige)
(pdf 106 KByte)
Finanzsanktionen gegen im Anhang gelistete Personen und Einrichtungen
- Gemeinsamer Standpunkt 2009/468/GASP vom 15.Juni 2009 (Terrorismus, sonstige)
(pdf 738 KByte)
Aktualisierung des Anhangs
- Berichtigung des Gemeinsamen Standpunktes 2009/468/GASP vom 15. Juni 2009 (Terrorismus, sonstige) (pdf 694 KByte)
- Gemeinsamer Standpunkt 2010/386/GASP des Rates vom 12. Juli 2010 (Terrorismus, sonstige)
(pdf 720 KByte)
Änderung des Namensanhangs
