EG-Dual-Use-VO
Aktuelle Information: In-Kraft-Treten der neuen EG-Dual-Use-Verordnung Nr. 428/2009
Am 29. Mai 2009 wurde die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ("EG-Dual-Use-Verordnung") im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die neue Verordnung tritt am 27. August 2009 in Kraft. Sie ersetzt die bisher geltende EG-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1334/2000).
Das BAFA hat anlässlich der Novellierung ein Merkblatt veröffentlicht, mit dem das BAFA über die wesentlichen Änderungen informiert. Sie finden dort auch einen Änderungsüberblick zur neuen Rechtslage.
Gemäß Art. 27 der neuen Dual-Use-Verordnung gelten Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung Nr. 1334/2000 als Verweise auf die neue Verordnung. Insoweit auch ein Hinweis in eigener Sache: Das BAFA passt seine Veröffentlichungen (Merkblätter, Bekanntmachungen etc.) derzeit sukzessive auf die neue Verordnung an. Soweit sich noch Verweise auf die alte Verordnung finden, so lesen Sie diese bitte bereits jetzt als Verweise auf die neue Verordnung.
Auf dieser Seite finden Sie insbesondere den derzeit geltenden Verordnungstext der EG-Dual-Use-VO (Verordnung (EG) Nr. 428/209). Sie finden hier auch den Text der bisher geltenden Verordnung Nr. 1334/2000, die mit Wirkung vom 27. August 2009 aufgehoben wurde.
Die Anhänge I und IV der Verordnung enthalten die Listen der Güter, für die die EG-Dual-Use-VO Genehmigungspflichten vorsieht. Eine Übersicht finden Sie in der Rubrik „Güterlisten“.
- Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009
(pdf 4 MByte)
Neue EG-Dual-Use-Verordnung, die am 27. August 2009 in Kraft treten wird. Die Fehler im Druckbild der Vorversion sind behoben worden.
- Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 des Rates (pdf 99 KByte)
- Verordnung (EG) Nr. 1167/2008 des Rates
(pdf 42 KByte)
Gültig ab 02.01.2009
- Berichtigung der Verordnung Nr. 1167/2008 des Rates (pdf 40 KByte)
