Einfuhr
Zuständigkeit und Aufgaben
Das BAFA nimmt Aufgaben zum Schutz verschiedener Branchen der europäischen und damit auch der heimischen Industrie vor einem unkontrollierten Marktzugang durch Drittländer wahr. Zu diesem Zweck erteilt es für bestimmte Waren des gewerblichen Sektors, die durch europäische Regelungen einer Genehmigungspflicht oder Überwachung unterliegen, Einfuhrgenehmigungen und Überwachungsdokumente. Es setzt damit die gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Union in Einzelentscheidungen um.
Auf dem Gebiet des Außenhandels ist das BAFA eine von 27 Genehmigungsbehörden in der Europäischen Union, die nach einheitlichen Bestimmungen Genehmigungen für die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in das Gebiet der Europäischen Union erteilen oder Überwachungsdokumente ausstellen.
Gegenstand der Genehmigungserteilung
Auf dem Sektor Textilwaren und Bekleidung erteilt das BAFA Genehmigungen für Einfuhren aus der Volksrepublik China sowie aus bestimmten Ländern, die nicht Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) sind. Rechtliche Grundlagen sind entweder bilaterale Abkommen der Europäischen Union mit diesen Ländern oder sogenannte autonome, also einseitig festgesetzte Kontingente gegenüber Drittländern, mit denen keine bilateralen Abkommen bestehen. Im Rahmen des passiven Veredelungsverkehrs erteilt das BAFA Einfuhrgenehmigungen als vorherige Bewilligungen für in Drittländern gefertigte Bekleidungswaren.
Im Stahlbereich erteilt das BAFA im Vollzug des Eisen- und Stahlregimes der Europäischen Union Einfuhrgenehmigungen und überwacht die Einfuhrmengen und deren Preise.
Rechtsgrundlagen / Bestimmungen
Bestimmungen über die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft sind in folgenden Veröffentlichungen enthalten:
- Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften
- Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
- Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes (Außenwirtschaftsverordnung - AWV)
- Einfuhrliste (Anlage zum AWG) sowie
- Einfuhrausschreibungen, Mitteilungen und andere Bekanntmachungen des BAFA, die im Bundesanzeiger veröffentlicht werden
Diese können im Buchhandel oder bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH bezogen werden. Außerdem stehen sie im Internet zur Verfügung.
