Elektronische Formulare
Hinweise zur Online-Registrierung für EnergieberaterInnen
Diese Hinweise richten sich sowohl an EnergieberaterInnen, die bereits im Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung antragsberechtigt sind, als auch an jene, die erstmalig am Förderprogramm teilnehmen wollen. Die im folgenden beschriebenen Abläufe sind im wesentlichen identisch; auf die wenigen existierenden Unterschiede wird hingewiesen.
Sollten Sie zuvor noch Informationen zum Förderprogramm oder den Voraussetzungen für eine Teilnahme daran benötigen, entnehmen Sie diese bitte den Veröffentlichungen auf der Homepage des BAFA. Mit Abschluss der Registrierung müssen Sie nämlich auch bestätigen, dass Ihnen die Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung und die auf der Homepage des BAFA veröffentlichten Informationen in ihren jeweils aktuellen Fassungen bekannt sind.
Das Registrierungsverfahren besteht aus folgenden zwei Teilschritten
1. In Stufe 1 erfolgt die grundsätzliche Registrierung für die Teilnahme am Online-Verfahren ("Anmeldung zum Login") des BAFA. Diese ist Voraussetzung für die Nutzung der elektronischen Antragstellung. Eine manuelle Antragstellung ist im Vor-Ort-Programm nicht mehr vorgesehen.
Anzugeben sind insbesondere Name, ggfs. Ihr Arbeitgeber, Adresse und gewünschte Bankverbindung. Sie erhalten eine Registrierungsnummer (= Beraternummer), mit der Sie sofort Online-Anträge stellen können.
2. Stufe 2 beinhaltet das Online-Erklärungsverfahren zur Feststellung Ihrer Antragsberechtigung mit Angaben zu Ihren speziellen Fachkenntnissen sowie Ihrer Unabhängigkeit. Förderanträge werden im BAFA nur bearbeitet, wenn Sie auch diese Stufe des Registrierungsverfahrens durchlaufen.
Nach Abschluss des Erklärungsverfahrens drucken Sie bitte das automatisch generierte Dokument aus, unterschreiben es, fügen die auf dem Dokument genannten Anlagen bei und senden diese Unterlagen dem BAFA zur abschließenden Prüfung zu.
Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung Ihrer Antragsberechtigung ausschließlich im Zusammenhang mit einem konkreten Förderantrag erfolgt, d. h. sie wird erst vorgenommen, sobald Ihr erster Antrag auf Förderung einer Vor-Ort-Beratung im BAFA bearbeitet wird!
Mit Erteilung Ihres ersten Zuwendungsbescheides gelten Sie auch für die Zukunft als antragsberechtigt, sofern nicht eine Änderung Ihrer Unabhängigkeit oder Zuverlässigkeit eintritt.
Wenn Sie der Veröffentlichung Ihrer Daten zustimmen, werden Sie in die Datenbank aller im Förderverfahren bislang antragsberechtigter Energieberater/Innen aufgenommen, die im Internet allgemein zugänglich ist („Beraterliste“).
Hinweis für Berater/innen, die bereits als antragsberechtigt anerkannt sind
Bitte nehmen auch Sie zur Aktualisierung und Verifizierung der im BAFA bereits bekannten Daten das komplette Registrierungsverfahren vor. In Stufe 2 geben Sie bitte in dem dafür vorgesehenen Feld unbedingt Ihre bisherige Beraternummer (für Anträge bis zum 17.7.2006) ein. Es ist nicht notwendig, dass Sie dem BAFA das automatisch generierte Dokument zusenden, da Ihre Antragsberechtigung grundsätzlich nicht mehr überprüft werden muss. Ihre alte Beraternummer können Sie für Anträge ab dem 22.9.2006 nicht mehr verwenden.
Zu den Formularen
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Persönliche Erklärungen zur Anerkennung im Förderprogramm
https://fg01.bafa.bund.de/elan/frontend/index.php?id=72&locale=de
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Vor-Ort-Beratung – Verwendungsnachweiserklärung
https://fg01.bafa.bund.de/elan/frontend/index.php?id=115&locale=de
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Antrag auf Förderung einer Vor-Ort-Beratung / separates Thermografiegutachten
https://fg01.bafa.bund.de/elan/frontend/index.php?id=106&locale=de
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Nachträgliche Freigabe oder Sperrung der Daten für die Beraterliste (nur für bereits beim BAFA registrierte Berater)
https://fg01.bafa.bund.de/elan/frontend/index.php?id=78&locale=de
