Basisförderung
Basisförderung Altanlagen
Nach der Basisförderung für Altanlagen sind Maßnahmen und Anlagen förderbar, wenn
- bei bestehenden Kälteanlagen der Jahres-Elektroenergieverbrauch mindestens 150.000 kWh beträgt und
- der StatusCheck ein Energieverbrauchs-Minderungspotenzial durch Einsatz effizienter Komponenten und Systeme von mindestens 35 % ergeben hat
Fördersätze
Die Fördersätze der Basisförderung für Altanlagen betragen
- 15 % der Nettoinvestitionskosten bzw.
- 25 % der Nettoinvestitionskosten, wenn Kohlendioxid, Ammoniak oder nichthalogenierte Kältemittel verwendet werden und mittels TEWI-Berechnung ein Nachweis über die Gesamteffizienz erbracht wird.
Basisförderung Neuanlagen
Nach der Basisförderung für Neuanlagen sind Maßnahmen und Anlagen förderbar, wenn
- als Kältemittel Kohlendioxid, Ammoniak oder nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe eingesetzt werden und mittels TEWI-Berechnung durch den hersteller- und anbieterneutralen Dienstleister ein Nachweis über die Gesamteffizienz erbracht wird,
- energieeffiziente Komponenten Bestandteil der Anlage sind (Master-Regelung, elektronische Expansionsventile, FU-Steuerung aller Antriebsmotoren) und
- der in einer Auslegungsrechnung ermittelte Jahres-Elektroenergieverbrauch einer Anlage mindestens 100.000 Kilowattstunden und / oder die Jahreskosten für elektrische Energie und Leistung der Anlage mindestens 10.000 Euro betragen werden.
Fördersatz
Der Fördersatz der Basisförderung für Neuanlagen beträgt
- 25 % der Nettoinvestitionskosten
