Bonusförderung
Bonusförderungen sind Zuschüsse zu Investitionsmaßnahmen für marktetablierte und entwicklungsoptimierte Technologien für in Betrieb befindliche sowie für neu zu errichtende Anlagen, die das Ziel haben, den Beitrag zum Klimaschutz über die Basisförderung hinaus deutlich zu erhöhen.
Förderbar sind
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nichtelektrisch angetriebene Kälteanlagen (zum Beispiel mittels Gasmotor, dessen Abwärme zusätzlich genutzt wird) und,
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Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen (zum Beispiel mittels Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen) mit dem Zweck der Bereitstellung von Prozess- und Heizwärme, die im Zusammenhang mit der nach der Basisförderung geförderten Kälteanlage steht.
Eine Bonusförderung kann nur erfolgen, wenn auch eine Basisförderung für dieselbe Kälteanlage am selben Standort gewährt wird.
Fördersätze
Der Fördersatz beträgt 25 Prozent der Nettoinvestitionskosten, wenn sowohl die Anspruchsvoraussetzungen für die Basis- als auch für die Bonusförderung erfüllt sind. Der Fördersatz beträgt 35 Prozent der Nettoinvestitionskosten, wenn zusätzlich Kohlendioxid, Ammoniak oder nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe als Kältemittel verwendet werden.
Wie und wann können Sie einen Zuschussantrag stellen?
Der Antrag ist unter Verwendung des vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorgeschriebenen Antragsvordrucks mit Originalunterschrift zu stellen.
