07.07.2008: BAFA fördert Beratungen, Workshops und Seminare für mittelständische Unternehmen und Existenzgründer
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) setzt die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Freiberuflern und Existenzgründern mit neuen Richtlinien fort.
Seit den 80er Jahren unterstützt das BMWi mit zwei Förderprogrammen die mittelständische Wirtschaft bei der Unternehmensführung und beim Unternehmensstart. Gefördert werden die Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen und die Teilnahme an Informations- und Schulungsveranstaltungen. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Fördermaßnahmen werden seit jeher rege nachgefragt. Allein 2007 wurden über 10.000 Unternehmensberatungen und fast 4.000 Informations- und Schulungsveranstaltungen mit insgesamt 14,6 Millionen Euro bezuschusst. Seit 2005 erfolgt zudem eine Mitfinanzierung über den Europäischen Sozialfonds (ESF).
Mit den Zuwendungen soll ein Anreiz gegeben werden, die Kenntnisse und Erfahrungen externer Berater für das Unternehmen nutzbar zu machen, um so den zunehmenden Herausforderungen einer fortschreitenden Globalisierung der Märkte und der damit verbundenen Intensivierung des Wettbewerbs gerecht zu werden. Nunmehr hat das BMWi die Richtlinien diesen Anforderungen erneut angepasst. Die Änderungen gelten ab 01.07.2008.
Neu an der Beratungsförderung ist, dass sie sich künftig ausschließlich an Unternehmen und freiberuflich Tätige wendet, die mindestens seit einem Jahr am Markt bestehen und die Kriterien der Europäischen Union (EU) für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen. Unternehmen und Freiberufler können einen Zuschuss für Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung erhalten. Darüber hinaus werden Zuschüsse für eine Reihe spezieller Beratungen wie Technologie-/Innovations-, Außenwirtschafts-, Kooperations- und Qualitätsmanagementberatungen vergeben sowie für Beratungen zur Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating.
Neben den bisher schon geförderten Beratungen zum Umweltschutz sind weitere Beratungsthemen hinzugekommen. Beratungen zum Arbeitsschutz, für Unternehmerinnen, für Migranten sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurden in das Förderprogramm neu aufgenommen.
Der Zuschuss zu den Kosten einer Beratung beträgt maximal 1.500 Euro. Innerhalb der dreieinhalbjährigen Geltungsdauer der Richtlinien können mehrere Beratungen gefördert werden. Beratungen zum Umwelt- und Arbeitsschutz, für Unternehmerinnen und Migranten sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden sogar in unbegrenzter Anzahl bezuschusst. Den Förderantrag kann der Beratene innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung stellen.
Darüber hinaus gibt es weiterhin Förderungen für Seminare, die Informationen zur Gründung bzw. zur Leistungssteigerung vermitteln. Neu eingeführt wurden Workshops zur Erarbeitung oder Fortschreibung eines Businessplans sowie Inhouse-Seminare. Damit soll einerseits Unternehmen eine Möglichkeit zur Weiterbildung des Personals und andererseits Existenzgründern ein neues Arbeitsmodul zur Verfügung gestellt werden. Zielgruppe der Fördermaßnahme sind neben Existenzgründern, Unternehmern und Führungskräften nunmehr auch Fachkräfte.
Sofern eine entsprechende Kostendeckungslücke nachgewiesen wird, können Veranstalter für Seminare maximal einen Zuschuss von 1.200 Euro zu den Veranstaltungskosten erhalten. Bei Workshops beträgt der Zuschuss bis zu 300 Euro pro Teilnehmer. Zuschussanträge sind innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veranstaltung zu stellen.
Die Antragsunterlagen sind für beide Fördermaßnahmen bei einer der in den Richtlinien aufgeführten Leitstelle einzureichen. Leitstellen sind Einrichtungen der Spitzenorganisationen und Spitzenverbände der Wirtschaft, die über die Fördervoraussetzungen informieren, Anträge vorprüfen und diese sodann an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Entscheidung weiterleiten.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und den Richtlinien können auf der BAFA-Homepage unter www.bafa.de im Bereich Wirtschaftsförderung unter dem Stichwort „Förderung von Unternehmensberatung“ oder „Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen“ sowie über das Servicetelefon 06196 908-570 abgerufen werden.
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