Online-Überwachungsdokument
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller elektronischen Formulare zu diesem Bereich. Bei Fragen oder Problemen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular unter „Kontakt“.
Am 27.10.2011 wurde das bisherige Verfahren zur elektronischen Beantragung eines Überwachungsdokumentes im Bereich Eisen und Stahl geändert. Alle bis zu diesem Zeitpunkt bestätigten Registrierungen für das frühere Verfahren sind damit gegenstandslos.
Voraussetzung für die Teilnahme am neuen elektronischen Beantragungsverfahren ist eine Selbstregistrierung des Einführers und ggf. des Anmelders / Vertreters. Das von Ihnen gewählte Passwort muss mindestens 6-stellig sein und neben Buchstaben mindestens eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten.
Seit dem 28.03.2012 ist eine Anmeldung nur noch mit Ihrer EORI-Nummer möglich, die folgendermaßen in die Login-Maske eingetragen werden muss: z. B. DE3483767-0000.
Nach Bestätigung der Registrierung durch das BAFA per E-Mail können Anträge auf Erteilung eines Überwachungsdokumentes gestellt werden.
Soweit Dritte, z. B. eine Spedition oder ein Zolldeklarant, mit der Antragstellung beim BAFA beauftragt wurden, muss der Kunde diese zusätzlich entsprechend bevollmächtigen. Eine Bevollmächtigung kann auf dem gleichen Weg auch wieder entzogen werden.
Bitte beachten Sie ebenfalls das „Anwenderhandbuch: Einfuhr (Eisen und Stahl) / Registrierung für das elektronische Verfahren“ unter dem Punkt „Downloads“.
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Eisen und Stahl: Elektronischer Antrag Überwachungsdokument (ÜD-direkt)
https://elan1.bafa.bund.de/elan/frontend/index.php?id=ued_d&locale=de
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Eisen und Stahl: Bevollmächtigung zur Beantragung eines ÜD
https://elan1.bafa.bund.de/elan/frontend/index.php?id=ued_dp&locale=de
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Registrierung Online-ÜD
https://elan1.bafa.bund.de/elan/frontend/register.php



