Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) des Handwerks, Handel und der Industrie (nur neue Bundesländer)
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) und die Weiterentwicklung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren:
- Überbetriebliche Berufbildungsstätten
Gefördert werden Bau, Ausbau und Instandsetzung sowie technische Ausrüstung von ÜBS, die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen dienen. - Kompetenzzentren
Im Rahmen der Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren werden Bau- und Ausstattungsinvestitionen sowie Personal und Sachkosten gefördert.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Fachverbände und sonstige Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft; in den neuen Bundesländern außerdem Industrie- und Handelskammern. Die Träger müssen gemeinnützig sein, d.h. auf Gewinnerzielung verzichten.
Art der Förderung
Der Bund gewährt einen anteiligen Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten. Außerdem müssen sich die Bundesländer und der Antragsteller mit einem Eigenanteil beteiligen. Die jeweiligen Konditionen ergeben sich aus den Merkblättern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und dem Leitfaden „Entwicklung von Berufsbildungszentrum zu Kompetenzzentrum“.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Stufen:
- Anzeige der Maßnahme (formlos) mit Erläuterungen, voraussichtlichen Kosten und Zeitraum der Verwirklichung sowie möglicher Finanzierungsplan (Eigenanteil, Anteil des Landes und der beteiligten Stellen des Bundes usw.).
- Formantrag mit einer Liste der einzureichenden Unterlagen.
Anzeige und Formantrag sind bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 415, dem jeweiligen Bundesland und dem ZDH oder DHKT sowie dem HPI einzureichen.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 415
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-371
Telefon: +49 (0)6196 908-864
Telefax: +49 (0)6196 908-800
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