Passgenaue Vermittlung
Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.
Ziel der Förderung
Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft erhalten zu können, unterstützt das Förderprogramm kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Sicherung ihres zukünftigen Fachkräftebedarfs.
Dies soll durch eine flächendeckende passgenaue Beratungs- und Vermittlungsleistung für KMU erreicht werden.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Beratungs- und Vermittlungsleistungen der Angestellten von Wirtschaftsorganisationen, die diese für ausbildungswillige Unternehmen erbringen.
Die Angestellten der Wirtschaftsorganisationen beraten und besuchen die Unternehmen, ermitteln den Personalbedarf der Betriebe, erstellen Bewerberprofile, suchen nach noch nicht vermittelten Jugendlichen, unterbreiten dem Betrieb einen passgenauen Vorschlag und unterstützen die Jugendlichen bei der Bewerbung.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Kammerorganisationen, insbesondere Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie Kammern der Freien Berufe. Seit dem Förderjahr 2011 gehören auch gemeinnützig tätige juristische Personen des Privatrechts und von der Körperschaftssteuer befreite Verbände, deren Zweck unter anderem auf die Vermittlung von Auszubildenden in ein duales Ausbildungsverhältnis ausgerichtet ist, zum Kreis der Antragsberechtigten.
Art und Höhe der Förderung
Es wird ein anteiliger Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben bewilligt.
Förderfähig sind die für die Durchführung des Projekts notwendigen Personalausgaben, eine Sachausgabenpauschale in Höhe von 7,7 % der Personalausgaben sowie erforderliche Reisekosten.
Die Wirtschaftsorganisationen müssen sich mit einem Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 % beteiligen.
Entscheidungsgrundlage
Richtlinien über die Förderung der Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen zur Durchführung des Programms „Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen“ vom 10. Juni 2011 (Bundesanzeiger 91, Seite 2153).
Antragsfrist / Antragstellung / Ansprechpartner
Zuschussanträge sind bis zum 31. Januar des jeweiligen Haushaltsjahres beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Mohrenstraße 20/21 in 10117 Berlin einzureichen.
Das BAFA bearbeitet den Gesamtantrag des ZDH , bewilligt die Zuwendung und prüft den Gesamtverwendungsnachweis.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Wirtschaftsorganisationen, dem ZDH sowie dem:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-260
Telefax: +49 (0)6196 908-800
Zur Kontaktaufnahme per E-Mail benutzen Sie bitte die Möglichkeit unter dem Menüpunkt „Kontakt“.



