Vermarktungshilfeprogramm
Gegenstand der Förderung
Mit Hilfe von Projektträgern werden den Unternehmen aus den neuen Bundesländern zwei Varianten der Exportförderung angeboten:
- Die Teilnahme an Vermarktungsprojekten auf Auslandsmärkten und eine konkrete Unterstützung sowie Betreuung bei den Außenhandelsaktivitäten während der Projektlaufzeit (Variante I - Vermarktungsunterstützung).
- Die Teilnahme an einem Lieferantenforum zur konkreten Vermittlung von Kontakten zu potentiellen Einkäufern in einem europäischen Zielland (Variante II - Lieferantenforum).
Begünstigte
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Geschäftsbetrieb in den neuen Bundesländern - einschließlich Berlin (Ost) - unterhalten. Hierzu zählen auch Unternehmen der wirtschaftsnahen freien Berufe.
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Beihilfe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen.
Dies bedeutet, dass die nach dieser Regelung zulässigen Beihilfen insgesamt für jedes einzelne teilnehmende und begünstigte Unternehmen einen Betrag von 200.000 € und Unternehmen, die im Bereich des Straßentransportsektors tätig sind, einen Betrag von 100.000 € in einem Zeitraum von 3 Steuerjahren nicht überschreiten dürfen.
Unternehmen können teilnehmen, wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter, einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € aufweisen und nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, die dieser Definition nicht entsprechen (Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union (L 124/36 vom 20.05.2003)).
Art der Förderung
Die Förderung der Projektteilnehmer besteht in der angebotenen Beratungs- und Betreuungsleistung des beauftragten Projektträgers. Den teilnehmenden Unternehmen entstehen lediglich angemessene Eigenbeiträge und Reisekosten.
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner zum Thema Vermarktungshilfeprogramm sind:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 414
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-673
Telefon: +49 (0)6196 908-670
Telefax: +49 (0)6196 908-500
Zur Kontaktaufnahme per E-Mail benutzen Sie bitte die Möglichkeit unter dem Menü Kontakt.
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Referat I C 2
Scharnhorststrasse 34 - 37
10115 Berlin
Telefon: +49 (0)30 2014-6069
Telefax: +49 (0)30 2014-5364
